Bricht bei der Sozialhilfe im Kanton Bern der Damm?
Bern stimmt als erster Kanton der Schweiz darüber ab, ob der Grundbedarf um 8 Prozent gekürzt werden soll.
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Bern stimmt als erster Kanton der Schweiz darüber ab, ob der Grundbedarf um 8 Prozent gekürzt werden soll.
Sozialhilfe ist mehr als Nothilfe. Sie deckt das Minimum, das man zum Leben braucht – nicht nur zum Überleben. Zum Leben gehört auch soziale Teilhabe. Der Grundbedarf in der Sozialhilfe muss wissenschaftlich erhoben und darf nicht willkürlich gekürzt werden.
Am 19. Mai 2019 werden die Bernerinnen und Berner über eine Revision des Sozialhilfegesetzes abstimmen, die den Grundbedarf für alle Sozialhilfe beziehenden Personen um 8 Prozent, für einzelne Gruppen um bis zu 30 Prozent kürzt. In der bisherigen politischen Leistungsdebatte schien die Gestaltungsfreiheit des Grossen Rates schier grenzenlos. Tatsache ist aber, dass die Bundesverfassung (BV) drastischen Leistungskürzungen in der Sozialhilfe durchaus Schranken setzt.
Das Gutachten i.A. der SKOS geht der Frage nach, inwieweit die Bundesverfassung einen Rahmen definiert, der den kantonalen Leistungskürzungen rechtliche Schranken setzt.
Findet in einem Kanton eine Abstimmung statt, geht das die anderen Kantone nichts an. Im Prinzip. Nun entscheidet Bern über eine Kürzung der Sozialhilfe. Die Nachbarkantone befürchten deshalb «Sozialtourismus». Der Berner Sozialdirektor widerspricht – und wirft seinen Amtskollegen vor, sie mischten sich ein.
Mit dem teilrevidierten Sozialhilfegesetz (SHG) will der Kanton Bern mehr Möglichkeiten für die Arbeitsintegration schaffen. Er will damit die Sozialhilfebeziehenden unterstützen, wieder im Arbeitsmarkt Fuss zu fassen. Des Weiteren soll der Grundbedarf bei der wirtschaftlichen Sozialhilfe gekürzt werden, um Fehlanreize zu vermeiden. Die Sozialhilfe soll wieder als vorübergehende Überbrückung einer schwierigen Lebenssituation zum Tragen kommen und nicht als Lohnersatz. Der Volksvorschlag möchte hingegen durchsetzen, dass Sozialhilfe entsprechend der Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) ausgerichtet wird und die über 55-jährigen ausgesteuerten Arbeitslosen nicht mehr nach den Ansätzen der Sozialhilfe unterstützt werden, sondern umfangreichere Leistungen gemäss den Bestimmungen über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV erhalten.
«Arbeit lohnt sich teilweise nicht mehr», sagt ein überparteiliches Komitee, das im Kanton Bern die vom Regierungsrat und vom Grossen Rat aufgegleiste Sozialhilfegesetz-Revision unterstützt. Für das Komitee korrigiert die Vorlage «das aktuelle Ungleichgewicht» zwischen Sozialhilfe und Erwerbstätigkeit.
Am 19. Mai stimmt der Kanton Bern über die Zukunft der Sozialhilfe ab. Die Diskussion über die anstehenden Änderungen wird emotional geführt und als «faktenfrei» kritisiert. Bemühungen, den Abstimmungskampf zu versachlichen haben einen schweren Stand, obwohl oder gerade weil der anstehende Urnengang schweizweit von Bedeutung sein könnte.
Die anstehenden Änderungen des Berner Sozialhilfegesetzes schlagen grosse Wellen. Der Grosse Rat will die Beiträge an SozialhilfebezügerInnen substanziell kürzen, ein Volksvorschlag fordert die Einhaltung der SKOS-Richtlinien. Journal B wird die anstehende Abstimmung vom 19. Mai mit einer Themenserie begleiten. In regelmässigen Abständen publizieren wir hier Texte und Porträts, die einen Beitrag zu der Diskussion leisten sollen.
Regierungsrat Pierre-Alain Schnegg hat am Freitag den Abstimmungskampf zur Revision des Sozialhilfegesetzes eröffnet. Am 19. Mai wird darüber im Kanton Bern abgestimmt.
Seit einigen Jahren werden Leistungen der Sozialhilfe von kantonalen Gesetzgebern immer wieder in Frage gestellt, drastische Kürzungen werden diskutiert und zum Teil beschlossen. In der politischen Debatte erscheint die Dispositionsfreiheit der kantonalen Gesetzgeber schier grenzenlos. Der Autor ist im Auftrag der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS der Frage nachgegangen, inwieweit die Bundesverfassung einen Rahmen definiert, der den kantonalen Leistungskürzungen rechtlich verbindliche Schranken setzt.
Die vom Zürcher Kantonsrat beschlossenen Verschärfungen stehen in Widerspruch zu Bundesrecht. Im Namen von drei Sozialhilfebeziehenden und sechs gemeinnützigen Organisationen gelangt die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht (UFS) deshalb mit einer Beschwerde ans Bundesgericht.
Der Prüfbericht unabhängiger Experten zu den finanziellen Auswirkungen der Änderung des Sozialhilfegesetzes liegt vor. Den Bericht hat die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) im Auftrag des Grossen Rates erstellen lassen. Nach Ansicht der SAK liefert der Bericht plausibilisierte und differenzierte Angaben zu den Kostenfolgen der Gesetzesrevision. Er stellt damit eine geeignete Grundlage für die Erstellung der Abstimmungsbotschaft dar.
Der Volksvorschlag zur Sozialhilfe hat nicht so hohe Mehrkosten zur Folge, wie der Regierungsrat annahm.
Die Berner Stimmberechtigten entscheiden im Mai über das umstrittene revidierte Sozialhilfegesetz.
Anlässlich der Ende Dezember 2018 zu Ende gegangenen Vernehmlassung zum neuen Sozialhilfegesetz ist eine aussergewöhnlich hohe Zahl von Stellungnahmen eingetroffen. Insgesamt 170 staatliche und zivilgesellschaftliche Organisationen, aber auch Einzelpersonen haben sich bisher zum im April 2018 vorgestellten Gesetzesentwurf geäussert, einige Organisationen nehmen für ihre Rückmeldungen eine Frist bis Ende Februar in Anspruch.
Regierungsrat Pierre Alain Schnegg (SVP) erntet heftige und breit abgestützte Kritik für einen neuen Gesetzesentwurf im Sozialbereich. Parteien, Verbände und Gemeinden stellen sich quer.
Das Vernehmlassungsverfahren für die Revision des kantonalen Sozialhilfegesetzes läuft noch bis Ende Jahr. Verschiedene Hilfswerke und Beratungsstellen übten am Mittwoch scharfe Kritik am Gesetzesentwurf.Zum Thema: Neues Sozialhilfegesetz: Chance für einen fairen Lastenausgleich (Stadt Winterthur)
Den Gesetzesentwurf zu den neuen Sozialleistungen ist von der Stadt Biel aus der Vernehmlassung zurückgewiesen worden.
Bilanz: unbrauchbar. Gleich neun Zürcher Organisationen stellen sich gegen die Revision des kantonalen Sozialhilfegesetzes. Der Gesetzesentwurf bringe viele Verschlechterungen für Menschen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind.