Subjektfinanzierung Finanzhilfen Art. 74 IVG
Viertes Forschungsprogramm zur Invalidenversicherung (FoP4-IV)
Eine Finanzierung, die über die Subjekte, also die Nutzerinnen und Nutzer der Leistungen, läuft, könnte sowohl die Selbstbestimmung als auch die Bedarfsorientierung erhöhen. Zudem wird die Subjektfinanzierung als Mittel zur Förderung der Inklusion und als Beitrag zur Umsetzung der von der Schweiz unterzeichneten UN-Behindertenrechtskonvention (UNBRK) betrachtet.