Menschenrechte verletzt: Schweiz muss bei Familiennachzug und Sozialhilfe über die Bücher
Die Schweiz hat die Menschenrechtskonvention verletzt, weil sie Geflüchteten aus finanziellen Gründen das Leben als Familie verweigerte. Was bedeutet das nun?
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Die Schweiz hat die Menschenrechtskonvention verletzt, weil sie Geflüchteten aus finanziellen Gründen das Leben als Familie verweigerte. Was bedeutet das nun?
Der Europäische Gerichtshof hat mit einem Urteil gegen die Praxis des Bundes entschieden. Dieser habe die Achtung des Familienlebens verletzt.
Gemäss einem Urteil aus Strassburg muss die Schweiz die Frist für Familiennachzug verkürzen. Drei Jahre sind laut dem Gericht zu lange.
Für Schweizerinnen und Schweizer sollen die gleichen Regeln gelten wie für EU-Bürger. Ein entsprechender Gesetzesentwurf geht in die Vernehmlassung.
Staaten dürfen für den Familiennachzug bei Personen mit vorübergehendem Schutzstatus eine Wartefrist von maximal zwei Jahren vorsehen. Danach muss gemäss dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte der Einzelfall geprüft werden. Eine pauschale Wartezeit von drei Jahren – wie sie auch die Schweiz kennt – verletzt die Europäische Menschenrechtskonvention.
Abdol und Sediqa Sharifi kommen aus Afghanistan. Er war Mathematiklehrer in Kabul, sie arbeitete im Gesundheitswesen. Als das fortschrittliche Paar in den Fokus von Fundamentalisten gerät, muss Sediqa untertauchen und Abdol fliehen. Jahrelang bleiben die beiden getrennt und in Sorge umeinander.
Saisonniers bauten Tunnels und errichteten Staumauern, ihre Kinder durften sie aber nicht in die Schweiz mitnehmen. Diese leiden noch heute darunter.
Ein gefestigtes Anwesenheitsrecht gestützt auf Artikel 8 EMRK gibt grundsätzlich Anspruch auf den Familiennachzug des Ehegatten. Dies setzt aber voraus, dass die einschlägigen Bedingungen des schweizerischen Rechts erfüllt sind.
In einem umstrittenen Entscheid weitet das oberste Gericht den Familiennachzug für Ausländer aus. Dabei kommt es im Gerichtssaal zum Eklat.
Ein von der Schweizer Mutter seines Sohnes geschiedener Afrikaner darf seine neue Ehefrau nicht in die Schweiz holen. Das Verwaltungsgericht hält fest, dass sein Einkommen zu gering sei, um den gemeinsamen Lebensunterhalt ohne Sozialhilfe zu bestreiten.
Das Bundesverwaltungsgericht stärkt das Recht von jungen Erwachsenen und kippt die bisherige Rechtsprechung.
BVGer-Urteil F-3045/2016 vom 25. 7. 18.
Wird ein Kind, das einen Anspruch auf Familiennachzug hat, während des Verfahrens volljährig, so bleibt sein Anspruch bestehen. Das entscheidet das Bundesverwaltungsgericht und ändert damit seine Rechtsprechung.
Eine Untersuchung auf der Basis von Fallstudien
Seit über 40 Jahren ist der Ehegattennachzug die dominierende Zuwanderungsform aus der Türkei. Zugleich gelten besonders Heiratsmigrantinnen als überdurchschnittlich schlecht integriert. Welche Gründe bestehen für die vielfach konstatierten Schwierigkeiten beim Zurechtfinden in Deutschland? Jan F.C. Gellermann geht dieser Frage aus einer Sozialisations- und Lebenslaufperspektive nach. Durch Fallrekonstruktionen auf der Basis narrativ-biografischer Interviews und nach der Auswertung generationenübergreifender Lebenslaufdaten kommt er zu dem Schluss, dass Integrationsprobleme auch habituelle Gründe haben und erheblich durch milieuspezifische und familiäre Sozialisationserfahrungen bedingt werden. Einen wesentlichen Einfluss haben zudem die Verlaufsprozesse der Migrationen, insbesondere die vielen, in kurzer Zeit zu bewältigenden Statuspassagen.
Ein Argumentarium mit Empfehlungen für die Soziale Arbeit gegen die Diskriminierung, Entwertung und Exklusion von qualifizierten Flüchtlingen im Familiennachzug
Bleiben berufliche Kompetenzen ungenutzt, spricht man im Fachjargon von brain waste. Davon sind qualifizierte Drittstaatenangehörige aufgrund unseres politischen Systems besonders betroffen; es besteht eine offensichtliche Diskriminierung. Qualifizierte Flüchtlinge leiden daher vermehrt an beruflicher Entwertung durch Überqualifizierung oder Erwerbslosigkeit. Für die Gesellschaft hat dies wirtschaftliche Einbussen zur Folge, für Betroffene bedeutet es ein Identitätsverlust; sie werden dequalifiziert und gesellschaftlich verkannt. Flüchtlinge im Familiennachzug sind einer Dequalifizierung sowie weiteren möglichen Gefahren für eine gesellschaftliche Exklusion verstärkt ausgesetzt. Vorliegende Arbeit analysiert Risiken und Möglichkeiten von qualifizierten Flüchtlingen im Familiennachzug unter Einbezug der aktuellen integrations- und bildungspolitischen Entwicklungen der Schweiz und ermittelt Handlungsbedarf auf verschiedenen Ebenen.
Historische und aktuelle Analysen
Der Band präsentiert Untersuchungen zum Zusammenhang von Familie und Migration in aktueller und historischer Perspektive. Er gibt einen Einblick in neue Erkenntnisse zu Familie, Religion und Migration im 18. Jahrhundert, zu historischen Zäsuren und Migrationswellen im 19. und 20. Jahrhundert, zu Umstrukturierungen und (intergenerativem) Wandel von Familie, zu Migrationsprozessen und pädagogischen Organisationen sowie zu Fragen von Geschlecht, Recht und Politik.Welche Rolle spielen Familien, Verwandtschaften und ihre Netzwerke in allen Stadien des Migrationsprozesses? Migration ist häufig ein Familienprojekt, familiale Netzwerke können Formen der Unterstützung bereitstellen, aber Familien werden durch Migrationsprozesse auch auseinander gerissen und zerstört. Diese Fragen werden in aktuellen und historischen Perspektiven vom 18. Jahrhundert bis heute in interdisziplinären Perspektiven beleuchtet.
Die Caritas appelliert an die Politik, die umstrittene Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge nicht weiter zu verlängern. Die Regelung behindere die Integration und erhöhe das Leid der Menschen
Wer seine Familie nachziehen will, muss immer öfter die Verwandtschaft beweisen.
Der SBAA wurden in letzter Zeit Fälle zugetragen, bei denen kantonale Migrationsbebehörden offensichtlich systematisch DNA-Tests anordnen. Damit wollen sie sicherstellen, dass bei Gesuchen um Familiennachzug die Kinder tatsächlich biologische Nachkommen der gesuchstellenden Person sind oder die EhepartnerInnen nicht miteinander verwandt sind. Die SBAA beobachtet diese Entwicklung mit Sorge, da DNA-Profile eigentlich nur angeordnet werden dürfen, wenn begründete Zweifel bestehen
Im April 2017 veröffentlichte die Caritas Schweiz ein Positionspapier zur Diskussion um den Familiennachzug. Der Bericht beleuchtet die Schweizer Regelungen und Praktiken und stellt Forderungen für die Verbesserung der Rechtslage von Betroffenen.
Erhält ein Elternteil oder Partner in der Schweiz Asyl, so werden die anderen Familienmitglieder in diesen Schutz miteinbezogen, sofern keine besonderen Umstände dagegen sprechen. Nur müssen die Betroffenen auch den Nachweis erbringen können, dass sie derselben Familie angehören.