Sterben in vertrauter Umgebung
Für Menschen am Lebensende und für psychisch Kranke will der Kanton Bern Alternativen zu Klinikaufenthalten testen.
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Für Menschen am Lebensende und für psychisch Kranke will der Kanton Bern Alternativen zu Klinikaufenthalten testen.
In der Frühjahrssession stimmt der Berner Grossrat über die Finanzierung des Modellversuchs für die spezialisierte mobile Palliativversorgung ab. Sie ermöglicht Menschen, am Lebensende zuhause zu bleiben, indem sie Hospitalisationen vermeidbar macht. Menschliches Leid lindern und Gesundheitskosten sparen sind die zentralen Argumente für diese Investition.
Das Sterben ist eine zutiefst persönliche Phase im Leben eines jeden Menschen. Gleichzeitig wird es massgeblich von gesellschaftlichen Bedingungen mitgeprägt. Das Nationale Forschungsprogramm «Lebensende» (NFP 67) hat daher unterschiedliche Dimensionen des Sterbens erforscht: Sinnfragen, die sich für die einzelne Person stellen, und Sterbewünsche, die einen Menschen an seinem Ende umtreiben, wurden ebenso erkundet wie die Kosten für Behandlungen während der letzten Lebensphase, die Versorgungssituation in der Schweiz oder rechtliche Regelungen
Kaum jemand beschäftigt sich gerne mit den eigenen letzten Lebenstagen und ‑stunden. Dennoch wünschen sich wohl alle, dass diese dereinst angenehm und ruhig sein mögen. Eine hektische, stressige Spitalverlegung ohne Not gehört da definitiv nicht dazu. Doch genau eine solche Verlegung mitten im Sterben entspricht häufig einer Realität. Der Grund: das DRG-System.
Sie würde gerne eine Zeitreise ins Jahr 2100 machen, um an einer Beerdigung teilzunehmen, sagt die Kulturwissenschafterin Corina Caduff.
Kolumne
Vielleicht wären Vorsätze fürs neue Jahr wirksamer, wenn man Sterbenden zuhörte, die bekennen, was sie bereuen. Was würden sie anders machen, wenn sie noch einmal eine Chance hätten?
Bericht des Bundesrates, Juni 2011
Der Regierungsrat hat das Konzept Palliative-Care Kanton Solothurn zur Kenntnis genommen und erste Massnahmen verabschiedet. Ziel ist es, das bereits gute Palliative-Care-Angebot im Kanton weiter zu entwickeln.
Familie Fischer besteht aus Mama, Papa, drei gesunden Kindern und Naim. Naim ist zehn Jahre alt und mehrfach behindert.
Praxisleitfaden für Pflege, Betreuung und Management
Gibt es Besonderheiten, wenn Menschen mit Demenz sterben? Wie sieht eine gute Sterbebegleitung aus? Wie können professionell Pflegende sowie Angehörige bei dieser schweren Aufgabe Entlastung finden? Welche Rahmenbedingungen sollte das Einrichtungsmanagement schaffen? Die Autorin informiert über den Sterbeprozess bei Demenz. Sie gibt Anregungen, wie Pflege in verschiedenen Institutionen (Heim, Klinik etc.) und ambulant organisiert werden kann, um eine würdevolle Sterbekultur zu etablieren
Um die Lücken in der Palliative-Care-Versorgung der Stadt Zürich zu schliessen, bewilligt der Stadtrat 1,4 Millionen Franken. Sechs Massnahmen sollen dazu beitragen, die allgemeine und spezialisierte Palliative-Care-Versorgung und deren Zugänglichkeit effektiv und nachhaltig zu verbessern.
Die vorliegende Bachelor-Thesis hat die aktuelle Situation bezüglich der Selbstbestimmung und der Rolle der Sozialen Arbeit in der Palliative Care im Raum Bern anhand von Experteninterviews untersucht.
Wer einen Angehörigen im Strassenverkehr verliert, ist oft auf Hilfe angewiesen. Spezialisten stehen dann in schweren Stunden mit Rat und Tat zur Seite.
In Bern soll ein Ort entstehen, um Kinder mit lebenslimitierenden Diagnosen in der letzten Lebensphase zu begleiten. Ein Verein hat sich zum Ziel gesetzt, Platz für sechs bis acht Kinder anbieten zu können. Auch Ferienbetten sind geplant. Das heisst, es sollen Entlastungsangebote für Familien mit schwerkranken Kindern entstehen.
Palliativmedizin und Hospizbetreuung
Der Leitfaden vemittelt die ganze Bandbreite der Begleitung Schwerkranker und Sterbender. Er berücksichtigt alles, was multiprofessonelle Teams und Pflegende wissen müssen, um sicher und angemessen agieren zu können:- Empfehlungen zum Umgang mit besonderen körperlichen, psychischen oder spirituellen Bedürfnissen eines Patienten- Tipps für Gespräche in schwierigen Situationen- Hinweise zur Schmerztherapie inkl. neuer Opioide sowie auf bewährte komplementäre Therapieansätze und gängige Tumortherapieoptionen- Informationen über rechtliche AspekteDie neue, 6. Auflage ist komplett überarbeitet und aktualisiert. Alle Aspekte, die in Zusammenhang mit der Neufassung des Hospiz- und Palliativgesetzes stehen, sind integriert.
Ein Kontrollgruppenvergleich zur Veränderung der Einstellung und Haltung palliativ Pflegender durch ein Schulungsprogramm
Als umfassende Problematik im Zusammenhang mit der zunehmenden Alterung der Gesellschaft ist die enorme Zunahme von Menschen mit demenziellen Erkrankungen zu sehen. Derzeit wird die Anzahl von Menschen mit Demenz in Deutschland auf rund 1,6 Millionen geschätzt. Eine Zunahme auf bis zu drei Millionen Menschen mit Demenz bis zum Jahr 2050 wird erwartet. Mit dem Fortschreiten der Demenz wird häufig der Einzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung unausweichlich. Eine bestmögliche Versorgung dieser Personengruppe im Rahmen einer Palliativpflege und damit auch eine qualitativ hochwertige Ausbildung von Pflegekräften ist daher ein wichtiges Versorgungsziel.
Rolf Möschler pflegte seine Frau bis zu ihrem Tod zu Hause. Margreth Rütti von der Palliative Spitex hat die beiden in der letzten Zeit begleitet. Rolf Möschler würde sich wieder für die Spitex statt das Spital entscheiden. Doch das Angebot steht finanziell auf wackligen Beinen.
Jedes Jahr sterben unter 1000 jungen Erwachsenen (15-39 Jahre) in der Schweiz nur eine Frau und zwei Männer. In absoluten Zahlen ist das zwar ein positiver Befund. Trotzdem zeigt er eine relativ hohe Sterblichkeit durch Suizide und Verkehrsunfälle, aber auch wegen starken Ungleichheiten.
Die aktuelle Diskussion in der Schweiz und in Japan
Der Schutz des menschlichen Lebens ist ein grundlegendes Menschenrecht. Im Bereich der Sterbehilfe und der Suizidbeihilfe steht er jedoch scheinbar im Widerspruch zum Recht auf persönliche Freiheit, welches jeder Person die Möglichkeit einräumt, Entscheidungen über den eigenen Tod zu treffen. Die juristischen und die ethisch-moralischen Fragen, welche aus diesem Spannungsfeld resultieren, gilt es normativ zu klären. Hierbei wird eine Gesellschaft von ihren kulturellen Überzeugungen gelenkt. So wird in Japan die Selbsttötung nicht per se als verwerflich angesehen, sondern stösst unter Umständen auf Respekt und Verständnis. Auch in der Schweiz sind gewisse Formen der Sterbehilfe und der Suizidbeihilfe de facto anerkannt.
Zusammenfassung relevanter parlamentarischer Entscheidungen.