Bewegungsfreiheit im Asylbereich darf nicht eingeschränkt werden
Mit Erstaunen und Überraschung erfahren wir, dass der Kanton Bern die Bewegungsfreiheit der Bewohnerinnen und Bewohner von Asylzentren mit weitreichenden Massnahmen einschränken möchte. Dazu gehört einerseits die Kürzung/Streichung der Asylsozialhilfe, auf welche die Asylsuchenden angewiesen sind. Andererseits sind es rechtlich fragwürdige administrative Massnahmen (Abmeldung bei den Bundesbehörden). Der Grund dafür sei, es solle geprüft werden, ob die Personen auf die Asylsozialhilfe angewiesen sind, ein Argument, das überhaupt nicht nachvollgezogen werden kann. Natürlich sind Asylsuchende auf die finanzielle Hilfe angewiesen, wenn wir uns nicht auf ein paar Ausnahmen konzentrieren wollen. Wovon sollen Asylsuchende leben, wenn sie keine Asylsozialhilfe bekommen?