Auslandreisen von Flüchtlingen: Auch Nationalratskommission für strengere Regelungen
Wie der Ständerat ist auch die Staatspolitische Kommission des Nationalrates der Ansicht, dass anerkannte Flüchtlinge neu glaubhaft machen müssen, dass sie unter Zwang in ihr Heimat- oder Herkunftsland gereist sind, ansonsten ihnen die Flüchtlingseigenschaft aberkannt wird. Die Kommission unterstützt zudem die vom Ständerat eingefügte Regelung, wonach anerkannte Flüchtlinge auch nicht in die Nachbarstaaten ihrer Heimatstaaten reisen dürfen.