Ausbau des Asylzentrums ist bereits geplant
Vor drei Monaten öffnete das Bundesasylzentrum seine Tore. Um die Asylverfahren beschleunigen zu können, braucht es aber mehr Plätze.
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Vor drei Monaten öffnete das Bundesasylzentrum seine Tore. Um die Asylverfahren beschleunigen zu können, braucht es aber mehr Plätze.
Der UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) hat einen wegweisenden Entscheid gefällt. Es untersagt die Überstellung eines Eritreers nach Italien, der in seinem Heimatland gefoltert wurde. Da der Zugang zur medizinischen Versorgung nicht gewährleistet sei, käme ein Überstellung im Rahmen des Dublin-Verfahrens einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung und somit einer Verletzung der UNO-Antifolterkonvention gleich.
Für Asylsuchende ändert sich ab 1. März 2019 das Regime im bisherigen Empfangs- und Verfahrenszentrum Kreuzlingen (EVZ). Neu wird daraus ein Ausschaffungszentrum oder auf Verwaltungsdeutsch: ein Bundesasylzentrum ohne Verfahrensfunktion.
Der Uno-Ausschuss gegen Folter (CAT) bestätigt anhand eines Einzelfalls: Die Überstellung eines besonders verletzlichen Asylsuchenden gemäss der Dublin-Verordnung darf nicht durchgeführt werden. Eine angemessene medizinische und psychologische Betreuung und Unterbringung ist in Italien nicht sicher gestellt. Die SFH fordert das SEM dazu auf, dass die Schweiz bei verletzlichen Personen ab sofort auf die Asylgesuche eintreten soll.Mehr zum Thema: UNO stoppt Dublin-Ausweisung eines Folteropfers nach Italien (amnesty.ch)
Laura Affolter hat für ihre Doktorarbeit in Sozialanthropologie die alltäglichen Entscheidungspraktiken im Staatssekretariat für Migration untersucht. Ihre Analyse zeigt: «Wir müssen vorsichtig darin sein, was wir als «Wahrheit» oder Fakt akzeptieren. Nur weil vielen Gesuchstellenden aufgrund der sogenannten Unglaubhaftigkeit Asyl verweigert wird, heisst dies nicht, dass diese Personen tatsächlich alle gelogen haben und noch weniger, dass sie keine Flüchtlinge sind. Es heisst bloss, dass ihnen nicht geglaubt wird. Und dafür kann es viele Gründe geben.»
Am meisten Anträge stellen immer noch Migranten aus Eritrea. Die Hälfte dieser Gesuche stammt von Frauen, die im Asylprozess Kinder gebären.
Gemäss der Gesetzrevision zur Beschleunigung der Asylverfahren können sich Asylsuchende unter anderem auch nach der Zuweisung durch den Bund an einen Kanton bei entscheidrelevanten Verfahrensschritten im erweiterte erstinstanzlichen Verfahren kostenlos an eine Rechtsberatungsstelle wenden.
Die Behörden sollen künftig private Handy- und Computerdaten von Asylsuchenden systematisch überprüfen dürfen. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates befürwortet eine parlamentarische Initiative aus dem Nationalrat, die die Auswertung persönlicher Daten zur Identitätsabklärung erlauben will. Die SFH kritisiert diesen Entscheid scharf und lehnt den drastischen Eingriff in die Privatsphäre ab – er ist unverhältnismässig und rechtsstaatlich bedenklich. Zum Thema:- Behörden sollen Smartphones von Asylbewerbern auswerten dürfen (SRF)- «Natürlich machen sie es extra» (Der Bund)- Behörden sollen Handys von Asylbewerbern auswerten dürfen (NZZ)
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) schreibt das Mandat für die Beratung und Rechtsvertretung von Asylsuchenden im Rahmen der Asylverfahren in den Bundesasylzentren aus. Die Ausschreibung wird heute publiziert. Die Eingabefrist beträgt 43 Tage.
Der Bundesrat hat das letzte Paket zur Umsetzung der beschleunigten Asylverfahren verabschiedet. Das Resultat ist ernüchternd: Die praktischen Erfahrungen aus dem Testbetrieb sind zu wenig eingeflossen. Wichtige Bedingungen für den fairen und rechtsstaatlichen Ablauf der beschleunigten Verfahren sind dadurch nicht erfüllt. Namentlich diverse Verfahrensfristen sind zu kurz angesetzt, um einen wirksamen Rechtsschutz zu gewährleisten. Zudem tragen die künftigen Rechtsvertretungen bei Gesuchsschwankungen einen Grossteil des finanziellen Risikos.Mehr zum Thema: Beschleunigung der Asylverfahren: Bundesrat beschliesst Inkraftsetzung per 1. März 2019 (EJPD)
Die Somalierin Nassima ist auf ihrer Odyssee in Niger gestrandet. Genügt ihre Geschichte für einen Platz in der Schweiz?
Das neue Asylverfahren tritt im Frühjahr 2019 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt werden die Verfahren beschleunigt durchgeführt und neu dezentralisiert in sechs Asylregionen stattfinden. Die Asylsuchenden erhalten in den neuen Verfahren zudem einen Rechtsbeistand.
Die Ablehnung von Asylgesuchen wird in der Schweiz meistens mit der «Unglaubhaftigkeit» der Geschichte von Antragstellenden begründet. Eine wissenschaftliche Arbeit belegt nun: Dahinter steckt ein unbewusstes Verhaltensmuster der BeamtInnen.
Fast jeder zweite abgelehnte Asylbewerber, der gegen das Asyl-Bundesamt vor Gericht zieht, bekommt Recht. Bei Flüchtlingen aus Syrien und Afghanistan ist die Erfolgsquote vor Gericht mit jeweils mehr als 60 Prozent noch höher. Innenministerium wünscht sich mehr höchstrichterliche Entscheidungen.
Sunny Opoku wurde in Italien zwangsprostituiert, Zera Tutar ist vor ihrem gewalttätigen Freund in die Schweiz geflüchtet – und dennoch ist die Schweiz nicht auf ihre Asylgesuche eingetreten: zwei Beispiele dafür, wie inhuman das Dublin-System ist.
«APPEL D’ELLES»
Sunny Opoku wurde in Italien zwangsprostituiert, Zera Tutar ist vor ihrem gewalttätigen Freund in die Schweiz geflüchtet – und dennoch ist die Schweiz nicht auf ihre Asylgesuche eingetreten: zwei Beispiele dafür, wie inhuman das Dublin-System ist.
Inhaftierte Eltern, allein in Heimen platzierte Kinder, missachtete Familienzusammengehörigkeit: Der aktuelle Bericht von Amnesty International prangert die Schweiz wegen unmenschlichen Abschiebungen von Migranten an.
Mit dem beschleunigten Asylverfahren verschärft sich der Mangel an Übersetzern. Wie der Bund reagiert.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Grundsatzurteil entscheiden, dass sich Asylsuchende künftig generell auf die richtige Anwendung der Zuständigkeitskriterien der Dublin-III-VO berufen können. Damit passt es seine Praxis an die neuere Rechtsprechung Ghezelbash/Mengesteab des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) an. Die Schweiz ist an die Praxis des EuGH gebunden, sofern keine triftigen Gründe für eine Abweichung vorliegen. Das Vorliegen solch triftiger Gründe wurde vom Bundesverwaltungsgericht zu Recht verneint.
Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet in einem Grundsatzurteil, dass Asylsuchende die falsche Anwendung der Zuständigkeitskriterien der Dublin-Verordnung künftig rügen dürfen.