Die neue Steuererlassverordnung wird positiv gewertet
Gemäss revidiertem Steuererlassgesetz des Bundes erhalten die Kantone neu die Kompetenz, alle Erlassgesuche, die die direkte Bundessteuer betreffen, zu beurteilen. Damit verbunden ist eine Überarbeitung der Steuererlassverordnung. Dieser stimmt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort an das eidgenössische Finanzdepartement im Grundsatz zu.