Darf die Kesb sich einmischen?
Frage: Mein Sohn und ich haben vereinbart, dass er mich vertritt, wenn ich urteilsunfähig bin. Kann die Kesb diesen Vorsorgeauftrag ablehnen?
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Frage: Mein Sohn und ich haben vereinbart, dass er mich vertritt, wenn ich urteilsunfähig bin. Kann die Kesb diesen Vorsorgeauftrag ablehnen?
Der Schwyzer SVP-Nationalrat Pirmin Schwander hat eine Initiative präsentiert, welche die Familie stärken und den behördlichen Notfalldienst faktisch eliminieren möchte.Kesb-Kritiker lancieren Volksinitiative (Tages-Anzeiger)Regierungsrat Christoph Neuhaus: «Kesb-Initiative bringt Aufruhr, Beschimpfungen und Panik» (Nau)
Wer sich gegen einen Entscheid der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zur Wehr setzt, wendet sich an den Bezirksrat. Im Kantonsrat laufen Bemühungen, die Aufgabe dem Bezirksrat zu entziehen.
Die Zahl der Beschwerden gegen die städtische Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde hat im letzten Jahr deutlich zugenommen. Das hat damit zu tun, dass einige Fälle höchst komplex sind – aber nicht nur.
Seit Jahren droht SVP-Nationalrat Pirmin Schwander mit einer Volksinitiative gegen die Kesb. Er gibt nicht auf – und kommt nicht vom Fleck.
Eine Mutter erhält vor Obergericht recht: Sie darf erfahren, wer bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde die Vermutung geäussert hatte, ihre Kinder seien gefährdet.Zum Thema: «Man weiss nie genau, wie sich Familienkonflikte entwickeln» (Der Bund)
Frage: Meine Mutter tut sich immer schwerer damit, ihre Finanzen zu regeln. Ich muss das übernehmen. Genügt es, wenn sie mir eine Generalvollmacht erteilt?
Die Situation bei den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) hat sich nach anfänglichen Turbulenzen beruhigt. Die neuen Behörden haben sich etabliert. Daher sieht die Gesundheits- und Sozialkommission (GSoK) keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. Sie empfiehlt dem Grossen Rat, den Bericht zur Umsetzung des neuen Rechts zur Kenntnis zu nehmen.
Die neue Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde – kurz KESB – ist in der Deutschschweiz zu einem Feindbild geworden. Doch wie arbeitet die Vormundschaftsbehörde im Alltag? Ein Einblick.
Eine Motion will, dass die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kesb künftig von zwei Kommissionen kontrolliert wird. Der Regierungsrat hatte sich zuvor gegen das Anliegen ausgesprochen.
Widerstand gegen Abklärungen im Auftrag der KESB
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) haben innert kurzer Zeit nach Inkrafttreten des revidierten Erwachsenenschutzrechts am 01.01.2013 viel kritische Presse erhalten. Die Errungenschaften des neuen Erwachsenenschutzrechts, wie die Selbstbestimmung beim Vorsorgeauftrag, die Professionalisierung der Behörde und massgeschneiderte behördliche Massnahmen fanden keine grosse mediale Beachtung – im Gegensatz zu Behördenentscheide in Einzelfällen.Einschränkungen von Grundrechten und Eingriffe in die Selbstbestimmung lösen bei der Klientel Widerstand bzw. Reaktanz aus, welche in Sachverhaltsabklärungen, die die Sozialdienste im Auftrag der KESB durchführen, in Erscheinung treten. Solche Fälle beanspruchen viele Ressourcen und stellen hohe Anforderungen an die Sozialarbeitenden.
Brauchen Kinder oder auch Erwachsene Unterstützung um ihr Leben zu bewältigen, kommt häufig die Kesb zum Zug – die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Sie ordnet die Platzierung in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie an oder gibt einem verwirrten Menschen einen Beistand. Die Massnahmen, die von der Kesb angeordnet werden, kosten.
Der Kindes- und Erwachsenenschutz im Kanton Bern ist heute weitgehend gefestigt und die neuen Behörden haben sich etabliert. Zu diesem Ergebnis kommt der Schlussbericht zur Umsetzung des Kinder- und Erwachsenenschutzrechts, den der Regierungsrat zur Kenntnis genommen hat. Ein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht nicht, in einzelnen Bereichen gibt es noch Optimierungsmöglichkeiten.
Eine qualitative Untersuchung nach fünfjähriger Praxis
Mit der Einführung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts per 1. Januar 2013 wurden in der Schweiz interdisziplinäre Fachbehörden eingeführt. Im Kanton Bern gibt es elf kantonale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) und eine burgerliche KESB. Die KESB erfüllt ihre Aufgaben in Zusammenarbeit mit zahlreichen Verwaltungsstellen und Trägern öffentlicher Aufgaben, wobei mit den kommunalen und regionalen Sozialdiensten (SD) die bedeutendste Kooperationsbeziehung besteht. Die 68 SD haben aufgrund ihrer Entstehungsgeschichte sehr unterschiedliche Organisationsformen und Grössen und sind im Gegensatz zur KESB den Gemeinden unterstellt. Die Arbeit der KESB stand in den vergangenen Jahren schweizweit wiederholt in der öffentlichen Kritik.
Die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz KOKES begrüsst die wissenschaftliche Auswertung der Universität Freiburg zur Tätigkeit der unabhängigen Beratungsstelle KESCHA. Die Empfehlungen der Universität Freiburg regen konkrete Verbesserungen an, die nicht in neuen Gesetzen zu suchen sind, sondern in der optimierten Anwendung des geltenden Gesetzes sowie eines sorgfältig ausgestalteten Versorgungssystems. Die KOKES setzt sich dafür ein, dass mit einem breiten Angebot die Unterstützung gefährdeter Familien verbessert werden kann, und führt den Dialog mit den Verantwortlichen der KESCHA weiter.Zum Thema:- Ein Jahr KESCHA: es braucht mehr Ressourcen, mehr Mediation und mehrKrisenintervention (Kescha)- Streit zwischen Eltern machen Kesb zu schaffen (NZZ)
Im ersten Jahr hat die Anlaufstelle Kescha in rund 1100 Fällen Personen beraten, die von einer Massnahme des Kindes- oder Erwachsenenschutzes (Kesb) betroffen sind. Die Universität Freiburg hat die Fälle untersucht und dabei drei Empfehlungen formuliert – zuhanden der Kesb und Beistände, Kantone und Gemeinden. Die Universität empfiehlt, mehr Ressourcen bereitzustellen, mehr Mediationen einzusetzen und für heikle Fälle externe Kriseninterventionsstellen aufzubauen.
Die Ärztinnen und Ärzte sowie die KESB haben je in einer Empfehlung die Rollen und Möglichkeiten der Zusammenarbeit im Kindes- und Erwachsenenschutz definiert. Sie wurden von den betroffenen Vertretungen der Ärzteschäft sowie der KESB-Präsidien-Vereinigung ausgearbeitet.
Massnahmen zur Erhaltung der psychischen Gesundheit am Beispiel von Berufsbeiständinnen und Berufsbeiständen im Kanton Luzern
Die vorliegende Forschungsarbeit geht der Frage nach, wie sich Berufsbeistandspersonen im Kanton Luzern trotz einer hohen Arbeitsbelastung psychisch gesund halten. Basis der Arbeit bilden die sechs gewählten Kategorien körperliche Aktivität, Ernährung, Schlaf, Abgrenzung, Selbstwirksamkeitserwartung und Achtsamkeit. Die Auswahl ist durch die Analyse und Komprimierung der Forschungsergebnisse von Irmhild Poulsen (2009) entstanden. Der Fokus bei den Kategorien liegt auf der salutogenetischen Sichtweise nach Aaron Antonovsky, d. h. auf den gesundheitserhaltenden Aspekten.Nach theoretischen Ausführungen zu den einzelnen Kategorien wird mittels qualitativer Forschung aufgezeigt, inwiefern die sechs Kategorien zur psychischen Gesundheitserhaltung von Berufsbeistandspersonen beitragen können.
Die «Obersee Nachrichten» in Rapperswil-Jona akzeptieren das Urteil im «Kesb-Fall». Der Leiter und Chefredaktor der Gratiszeitung, Bruno Hug, dem eine persönlichkeitsverletzende Kampagne vorgeworfen wurde, scheidet aus dem Unternehmen aus.
SVP-Nationalrat Pirmin Schwander ist schon lange ein Gegner der Kesb. Jetzt will er die Behörde mit einer Volksinitiative stark einschränken.