Fachinformationen Medienschau

Für Sie gesammelt und aufbereitet

Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.

Nachrichten mit Schlagwort: Arbeitslosenversicherung

189 Beiträge gefunden


WBF

Coronavirus: Arbeitslosenversicherung: Änderung der COVID-19-Verordnung ALV

Der Bundesrat hat am 12. August 2020 die Änderung und Verlängerung der COVID-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung beschlossen. Die Verordnung umfasst nur noch fünf Hauptartikel und regelt damit folgende Punkte: die Verlängerung der Rahmenfristen von Versicherten, die Nichtberücksichtigung der Abrechnungsperioden mit einem Arbeitsausfall über 85 Prozent zwischen dem 1. März und dem 31. August 2020 im Rahmen der Kurzarbeit, den Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung für Berufsbildnerinnen und -bildner, die für die Ausbildung von Lernenden zuständig sind, und schliesslich das summarische Verfahren bei Kurzarbeit. Die Änderungen treten am 1. September 2020 in Kraft.

WBF

Coronavirus: Dringliche Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Mai 2020 eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) beschlossen, um die am 20. Mai 2020 angekündigte Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung von 14,2 Milliarden Franken zu ermöglichen. Der Bundesrat wird dem Parlament beantragen, die Änderung in der Herbstsession 2020 als dringliches Geschäft zu behandeln, um eine Überschuldung des Fonds der Arbeitslosenversicherung und damit einen Anstieg der Beiträge zu vermeiden.

Avenir Suisse

Sozialwerke im Corona-Stresstest

Die Coronakrise hat unterschiedliche Auswirkungen auf die Sozialversicherungen: Die Kurzarbeitsentschädigungen und die Taggelder der Arbeitslosenversicherung (ALV) sind der Beitragspflicht der Alters- und Invalidenversicherungen (AHV und IV), der Erwerbsersatzordnung (EO) und zum Teil der beruflichen Vorsorge (BVG) unterstellt. Dadurch sind 60-75% der Einnahmenrückgänge dieser Sozialwerke gesichert. Im Gegenzug explodieren die Ausgaben der ALV und die Staatsverschuldung.

SECO

Arbeitslosenversicherung erzielt im 2019 Überschuss – Corona-Krise verursacht im 2020 erneute Verschuldung

Die Arbeitslosenversicherung schliesst die Jahresrechnung 2019 mit einem Überschuss von 1,56 Milliarden Franken. Die Bundestresoreriedarlehen konnten restlos zurückbezahlt werden. Somit war der Fonds per Ende Dezember 2019 vollständig entschuldet. Im 2020 wird durch die Corona-Krise die Kurzarbeitsentschädigung stark ansteigen. Eine erneute Verschuldung ist absehbar.

BFH, Soziale Arbeit

Die Revision der Arbeitslosenversicherung von 2011 belastet die Sozialhilfe

Die positiven Zahlen der Arbeitslosenversicherung (ALV) sind nicht nur auf die gute Konjunkturlage, sondern auch auf die 4. Revision der Arbeitslosenversicherung vom April 2011 zurückzuführen. Eine Wirkungsanalyse zeigt nun erstmals die Mehrkosten in der Sozialhilfe auf, die als Folge dieser Revision anfallen.

BSV

Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose: Vernehmlassung eröffnet

Der Bundesrat will die soziale Sicherheit von älteren Arbeitslosen gezielt verbessern. Personen, die nach dem 60. Altersjahr von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden, sollen bis zur ordentlichen Pensionierung eine Überbrückungsleistung (ÜL) erhalten, wenn sie vorher lang und in erheblichem Umfang erwerbstätig waren und nur wenig Vermögen besitzen. Dazu hat der Bundesrat am 26. Juni 2019 den Vorentwurf für ein neues Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose verabschiedet und bis am 26. September in die Vernehmlassung gegeben.

BGer

Übermittlung des Nachweises der Arbeitsbemühungen per E-Mail zulässig – Beweisrisiko für Eingang beim RAV trägt Absender

BGer-Urteil 8C_239/2018 vom 12. Februar 2019

Der Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen kann dem zuständigen regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) auch per E-Mail übermittelt werden. Allerdingsmuss im Streitfall der Absender beweisen, dass die Nachricht fristgerecht beim RAVeingetroffen ist. Dazu dient eine Empfangsbestätigung des Adressaten.

Ktipp

Neue Urteile: RAV-Termine geschwänzt, 18 Einstelltage kassiert

Eine Arbeitslose blieb dreimal Beratungs­gesprächen beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Rapperswil-­Jona SG unentschuldigt fern. Deshalb kürzte die Behörde die Arbeitslosentaggelder um 18 Tage. Dagegen wehrte sich die Frau erfolgreich beim Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen. Es reduzierte die Kürzung auf sechs Tage. Das RAV beschwerte sich beim Bundesgericht. Mit Erfolg: Das Schwänzen rechtfertige 18 Einstelltage.