Fachinformationen Medienschau

Für Sie gesammelt und aufbereitet

Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.

Nachrichten mit Schlagwort: Kinderbetreuung (Scheidung)

78 Beiträge gefunden


EKFF

Zusammen getrennt – Gelingensbedingungen einer Elternschaft mit getrennten Wohnorten

Viele Kinder getrennt lebender Eltern in der Schweiz leben multilokal, also abwechslungsweise beim einen und beim anderen Elternteil. Der Alltag dieser Familien, d. h. wo sie auf Probleme stossen und was die Organisation ihres Familienarrangements unterstützen könnte, war bisher kaum dokumentiert. 

idw

Studie zu Trennungskindern: Lieber bei Mama, bei Papa oder bei beiden?

Nach einer Trennung folgt oft der Kampf ums Kind. Bei welchem Elternteil der Nachwuchs bleiben soll, ist eine der umstrittensten Fragen in Scheidungsverfahren. Die Regel ist das Residenzmodell: Trennungskinder leben bei einem Elternteil und der andere Teil erhält ein Umgangsrecht. Das Wechselmodell, bei dem sich Mutter und Vater die Betreuung teilen, ist die Ausnahme. Aber welches Modell ist besser für das Kindeswohl? Dazu haben die Soziologin Prof. Anja Steinbach von der Universität Duisburg-Essen (UDE) und der Jurist Prof. Tobias Helms von der Universität Marburg eine Studie durchgeführt. Die Ergebnisse sind jetzt in der Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (FamRZ) erschienen.

Kinder und Jugendliche in der Trennungs- und Scheidungsmediation

Eine Studie aus entwicklungspsychologischer Sicht

Niemals ist eine Trennung oder eine Scheidung leicht. Umso schwerer ist dieser Prozess, wenn Kinder und Jugendliche von der Trennung und Scheidung ihrer Eltern betroffen sind. Dieses Buch stellt das Verfahren der Trennungs- und Scheidungsmediation vor und gibt Hinweise, ab welchem Alter und in welcher Form Kinder und Jugendliche in dieses Verfahren einbezogen werden können und auch sollten.

BGer

Betreuungsunterhalt: Erwerbstätigkeit gemäss Schulstufenmodell – gerichtliche Prüfungspflichten im Einzelfall

Das Bundesgericht legt Richtlinien fest, ab wann und in welchem Umfang derhauptsächlich die Kinder betreuende Elternteil mit Blick auf die Unterhaltspflicht des anderen Elternteils einer Erwerbstätigkeit nachzugehen hat. Im Scheidungs- oder Trennungsfall kommt nach einer Übergangsphase oder bei fehlender Vereinbarung der Eltern über die Art der Betreuung das Schulstufenmodell zu Anwendung. Der hauptbetreuende Elternteil muss demnach ab der obligatorischen Einschulung des jüngsten Kindes grundsätzlich zu 50 % eine Erwerbsarbeit ausüben, ab dessen Eintritt in die Sekundarstufe zu 80 % und ab seinem vollendeten 16. Lebensjahr zu 100 %. Davon kann im Einzelfall aus zureichenden Gründen abgewichen werden.