Studie zur Teilhabe von Menschen mit einer Beeinträchtigung
Die "volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft" ist ein allgemeiner Grundsatz der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), Art. 3. Die UN-BRK wurde von der Schweiz am 15. April 2014 ratifiziert und trat am 15. Mai 2014 in Kraft. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie es um die Teilhabe von Menschen mit einer Beeinträchtigung in der Schweiz tatsächlich steht.