Zusammenarbeit Arbeitslosenversicherung und Sozialhilfe
Schlussbericht SECO
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) und die Sozialhilfe stellen zwei verschiedene Systeme mit unterschiedlichen Zielsetzungen dar. Sowohl die Arbeitslosenversicherung als auch die Sozialdienste verfolgen aber das Ziel, ihre Kunden wenn möglich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Beide Systeme haben ihre Stärken und Schwächen und eine Zusammenarbeit ist in bestimmten Fällen sinnvoll. Das SECO hat 2010 das Projekt „Zusammenarbeit ALV und Sozialhilfe“ gestartet. In diesem Rahmen wurden die Grundvoraussetzungen für eine optimierte Zusammenarbeit zwischen ALV und Sozialhilfe in Arbeitsgruppen diskutiert und in entsprechenden Grundlagenberichten festgehalten.Eine erste Arbeitsgruppe hat sich dabei mit der Klärung des Arbeitsmarktfähigkeitsbegriffs als gemeinsames Entscheidungskriterium für die Beratung von Stellensuchenden auseinandergesetzt. Der Bericht der zweiten Arbeitsgruppe befasst sich mit der Frage des gegenseitigen Leistungsaustausches. Und eine dritte Arbeitsgruppe hatte zum Ziel, die Voraussetzungen für die Zusammenarbeit sowie effiziente und verbindliche Abläufe anhand einer Zusammenarbeitsvereinbarung zu definieren.Die Arbeitsgruppen haben die Grundlagenarbeiten im letzten Jahr abgeschlossen. Die drei Berichte liegen nun als einheitliches Dokument in Deutsch und Französisch vor und stehen als Arbeitsinstrument zur Verfügung.