Fachinformationen Medienschau

Für Sie gesammelt und aufbereitet

Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.

Nachrichten mit Schlagwort: fürsorgerische Unterbringung

46 Beiträge gefunden


BGer

Interkantonale örtliche Zuständigkeit für die Beurteilung einer ärztlich angeordneten fürsorgerischen Unterbringung

Die fürsorgerische Unterbringung ist in jenem Kanton gerichtlich zu beurteilen, auf dessen Hoheitsgebiet sie angeordnet wurde. Das Bundesgericht widerspricht der Praxis des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz, wonach für die Beschwerde gegen eine ärztlich angeordnete fürsorgerische Unterbringung stets das Gericht am Wohnsitz des Betroffenen interkantonal zuständig ist.

BGer

Interkantonale örtliche Zuständigkeit für die Beurteilung einer ärztlich angeordneten fürsorgerischen Unterbringung

Die fürsorgerische Unterbringung ist in jenem Kanton gerichtlich zu beurteilen, auf dessen Hoheitsgebiet sie angeordnet wurde. Das Bundesgericht widerspricht der Praxis des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz, wonach für die Beschwerde gegen eine ärztlich angeordnete fürsorgerische Unterbringung stets das Gericht am Wohnsitz des Betroffenen interkantonal zuständig ist.

BGer

Bundesgericht weist Revisionsgesuch nach EGMR-Entscheid ab

BGer-Urteil vom 22. Juni 2020 (5F_14/2019, 5F_15/2019, 5F_16/2019, 5F_17/2019, 5F_18/2019)

Das Bundesgericht weist das Revisionsgesuch eines Mannes ab, dessen fürsorgerische Unterbringung nach Strafverbüssung vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) 2019 beanstandet wurde. Die vom EGMR zuerkannte Entschädigung ist geeignet, die Folgen der festgestellten Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) auszugleichen. Die Voraussetzungen für eine Revision des ursprünglichen Bundesgerichtsentscheides sind damit nicht erfüllt.

Die Rechtsgrundlagen der fürsorgerischen Unterbringung Minderjähriger unter Berücksichtigung der Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Bundesverfassung

Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist die Rechtslage der fürsorgerischen Unterbringung Minderjähriger. Neben der Frage nach der Rechtsgrundlage einer fürsorgerischen Unterbringung Minderjähriger klärt das Werk weitere praxisrelevante Fragestellungen, die mit den Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Bundesverfassung systematisch aufgearbeitet werden. Die Erkenntnisse geben sodann Aufschluss über den Umfang und die Umsetzung des gesetzgeberischen Handlungsbedarfs.

Staatliche Kindeswohlgefährdung?

Kinderschutzskandale und ungerechtfertigte Fremdunterbringungen sind durch die Presse bekannt. In drei Kapiteln werden Grundfragen, Probleme und Innovationen sowie die Folgen staatlichen Handelns untersucht. Der Buchtitel weist auf die Ambivalenz der Buchbeiträge hin: Einige Autor*innen bejahen das Problem »staatliche Kindeswohlgefährdung«, andere negieren es und versuchen, die Zustände in Jugendhilfe und bei Gericht mit der Komplexität der Materie oder Personalmangel zu erklären.

Das kollektive Gedächtnis der Disziplin Soziale Arbeit

Ein Analyseverfahren, angewendet auf die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen

Bis ins Jahr 1981 wurden in der Schweiz fürsorgerische Zwangsmassnahmen umgesetzt, darunter die Fremdplatzierung von sogenannten Verdingkindern oder die administrative Versorgung von Personen, deren Verhalten von gesellschaftlichen Normen abwich. Die historische Aufarbeitung hat gezeigt, dass zwischen Armut, fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und der Sozialen Arbeit, insbesondere der Fürsorge, enge Zusammenhänge bestehen.

Humanrights.ch

EGMR: Fremdgefährdung reicht nicht für eine fürsorgerische Unterbringung

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilte die Schweiz am 30. April 2019 wegen der fürsorgerischen Unterbringung eines psychisch kranken Menschen in der JVA Lenzburg (T.B. gegen die Schweiz). Der EGMR hielt in seinem Urteil fest, dass eine fürsorgerische Unterbringung alleine aufgrund von Fremdgefährdung von Art. 426 ZGB nicht vorgesehen sei. Der Freiheitsentzug entbehre deshalb einer innerstaatlichen gesetzlichen Grundlage und verletze Art. 5 § 1 lit. e) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).

OBSAN

Obsan Bulletin 2/2018

Fürsorgerische Unterbringung in Schweizer Psychiatrien

In Schweizer Psychiatrien kam es 2016 zu 14'580 Einweisungen gegen den Willen der betroffenen Person. Eine solche fürsorgerische Unterbringung (FU) kann als letztes mögliches Mittel eingesetzt werden, wenn eine psychische Störung, eine geistige Behinderung oder eine schwere Verwahrlosung vorliegt und die notwendige Behandlung nicht anders erfolgen kann.Betroffen sind vor allem Personen im mittleren Lebensalter mit Schizophrenie, Affektiven Störungen und Alkoholerkrankungen. Es existieren deutliche Unterschiede zwischen den kantonalen FU-Raten. Dies zeigt die vorliegende Studie, welche auf die Fälle aus dem Jahr 2016, die kantonalen Unterschiede, die zeitliche Entwicklung und den internationalen Vergleich eingeht.