Gute Erfahrung mit Arbeitsversuch
Das Restaurant Noa an der Murtenstrasse in Bern hat Anfang Jahr mit vier Personen einen Arbeitsversuch der IV gestartet. Zwei davon haben unterdessen einen Arbeitsvertrag.
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Das Restaurant Noa an der Murtenstrasse in Bern hat Anfang Jahr mit vier Personen einen Arbeitsversuch der IV gestartet. Zwei davon haben unterdessen einen Arbeitsvertrag.
Der Psychiatrieprofessor Gregor Hasler kritisiert, die Sozialversicherungen seien zu wenig auf psychisch Kranke ausgerichtet.
Branchenkenner werfen den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren vor, die Arbeitslosen gar nicht richtig zu betreuen. Doch der Unternehmer Tino Senoner hat Ideen, um über 50-Jährige zurück in den Markt zu bringen.
Um über 50-jährige Erwerbslose in den Arbeitsmarkt zu integrieren, wären dringend Reformen bei den Arbeitsmarktbehörden und der Sozialhilfe notwendig. Aus- und Weiterbildungen sollten gefördert und Unternehmen stärker in die Pflicht genommen werden. Heidi Joos, Geschäftsleiterin des Vereins 50plus outIn work, erklärt im Interview, welche Unterstützung hilfreich wäre.
Berufliche Reintegration
Das Beziehungsnetz von Stellensuchenden ist ein wichtiger Faktor beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Rund 30 bis 40 Prozent der Stellen werden über den Bekanntenkreis vermittelt. Eine neue Datengrundlage ermöglicht nun erstmals, die unterschiedlichen Charakteristiken der sozialen Vernetzung auf ihre Wirksamkeit hin zu untersuchen.
Personen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung im 1. Arbeitsmarkt zu integrieren ist ein Ziel der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV). Es wird sicher nicht erreicht, indem die Wirtschaft für die Beschäftigung von IV-BezügerInnen massiv subventioniert wird.
Strukturen der Einbindung Dritter in die Erbringung von Sozialleistungen
Wie ist ein rechtlicher Behinderungsbegriff auszugestalten, welche Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation werden seitens des Staates angeboten und wie werden Dritte in die Leistungserbringung eingebunden. Diesen Fragen geht die Autorin in einer rechtvergleichenden Untersuchung zwischen Deutschland und der Schweiz nach. In einer abschließenden Betrachtung wird der Bogen zwischen der Untersuchung positiven Rechts zur rechtstheoretischen Frage gespannt, welchen Wert ein Rechtsvergleich hat. Dass ein Rechtsvergleich ein Hilfsmittel zur Systematisierung eigenen Rechts sein kann, wird anhand konkret gewonnener Erkenntnisse aus dem Rechtsvergleich belegt.
Mit einem neuen Sozialhilfegesetz will der Regierungsrat den veränderten Anforderungen an die Sozialhilfe Rechnung tragen. Zu diesem Zweck werden erstmals die Ziele der Sozialhilfe definiert: sie soll die Eigenverantwortung sowie die berufliche und gesellschaftliche Integration fördern. Zudem werden die Möglichkeiten der Datenbeschaffung in der Sozialhilfe erweitert.
Blog
«IV zieht insgesamt positive Zwischenbilanz der beruflichen Eingliederung» war die BSV-Medienmitteilung vom 18. August 2014 übertitelt. «Hübsch» denkt man da. Der Zusatz «Entlastung durch IV-Revision 6a deutlich geringer als erwartet» ist dann zwar nicht mehr ganz so hübsch, aber nicht sonderlich überraschend. Die geplante Integration von 17’000 IV-Bezügern mit somatoformen oder psychischen Erkrankungen in den 1. Arbeitsmarkt galt sowieso als ziemlich ambitioniertes Unterfangen. Nichtsdestotrotz ist die IV-Sanierung laut BSV auf gutem Weg, denn «Innert zehn Jahren hat sich die Zahl der jährlichen Neurenten halbiert, seit acht Jahren sinkt die Zahl der laufenden Renten, während die IV von Jahr zu Jahr massiv mehr Eingliederungsmassnahmen durchführt.»
Die Zahl der IV-Rentenbezüger hat weiter abgenommen. Das zeigt ein Bericht des Bundesamtes für Sozialversicherungen. Dies trotz der Tatsache, dass die Massnahmen zur Wiedereingliederung von IV-Rentnern weniger erfolgreich sind, als erhofft.
Durch die 4. und 5. IV-Revision ist der Bestand an Invalidenrenten stärker gesunken, als angenommen. Dagegen ist der Effekt der der IV-Revision 6a geringer als geschätzt worden war. Diese Zwischenbilanz zieht das Bundesamt für Sozialversicherungen über die ersten zwei Jahre nach Inkrafttreten der IV-Revision 6a. Insgesamt verläuft der Kurswechsel der IV von der Renten- zur Eingliederungsversicherung erfolgreich, ebenso die Sanierung der IV. Die Eingliederungstätigkeit wird weiter optimiert.- Unerfreuliche Zwischenbilanz zum IV-Assistenzbeitrag (Schweizerischer Arbeitgeberverband)- Assistenzmodell: “Da hat der Arbeitgeberverband etwas falsch verstanden.” (Selbstbestimmung)
Wie finden schwer psychisch Kranke beruflich wieder Tritt? Eine Berner Studie zeigt: Dank dem Job Coach Placement verdreifachen sich die Chancen auf ein Comeback – gerade weil nicht in einer geschützten Werkstatt geübt wird, sondern in der freien Wirtschaft.
«Erst platzieren – dann trainieren»: Die Umkehr der traditionellen Praxis erhöht den Erfolg der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt für Menschen mit einer psychisch bedingten Leistungseinschränkung. Das belegt eine Studie der Universitären Psychiatrischen Dienste Bern (UPD) und der IV-Stelle Bern. Die Studie ist von der renommierten Fachzeitschrift «American Journal of Psychiatry» zur Publikation angenommen worden.
Berufliche Wiedereingliederung von Personen mit länger andauernder Arbeitsunfähigkeit – Eine Untersuchung zur Rolle des Rechts und des sozialen Umfelds
Das vorliegende Wer bildet den – vorläufigen – Abschluss einer jahrelangen Auseinandersetzung mit Fragen krankheitsbedingt arbeitsunfähiger Arbeitnehmenden. Erste Projektskizzen zum späteren Projekt stammen aus dem Jahre 2006. Im Herbst 2008 schliesslich bewilligte der schweizerische Nationalfonds (SNF) den gemeinsamen Antrag des Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien BASS und der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften ZHAW „Berufliche Wiedereingliederung von Personen mit länger andauernder Arbeitsunfähigkeit – Eine mikrosoziologische Untersuchung zur Rolle des Rechts und des sozialen Umfelds “. Nach drei intensiven Projektjahren wurde die Studie schliesslich im Oktober 2012 abgeschlossen und beim SNF eingereicht.
Der Kanton Neuenburg will nicht tatenlos zusehen, wie die Kosten für die Sozialhilfe steigen. Er ergreift Massnahmen, um die Wiedereingliederung von Sozialhilfeempfängern in die Gesellschaft zu fördern. Im Gegenzug kürzt er die Hilfe für unter 35-Jährige Sozialhilfebezüger um 15 Prozent.
Die unternehmerisch geführte Sozialfirma gadPLUS AG in Biel stellt im Rahmen eines Pilotprojektes der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern seit März 2013 rund 100 unbefristete und entlöhnte Arbeitsplätze für Sozialhilfebeziehende bereit. Dieses Modell ist im Kanton Bern neuartig.
Interinstitutionelle Zusammenarbeit
Das Abklärungsinstrument IIZ-Assessment wird im Kanton Bern ab 1.1.2014 eingestellt, weil sich die Fallzahlen trotz verschiedener Massnahmen nicht wie erwartet entwickelt haben. Die Interinstitutionelle Zusammenarbeit hat aber auch zukünftig eine hohe Bedeutung.Informationsschreiben beco vom 29.10.2013:
Schwerpunkt: Berufliche Integration
Inhalt des SchwerpunktesSusanne Aeschbach Berufliche Bildung für alle! Aktuelle politische Entwicklungen und zukunftsträchtige ModelleClaudia Schellenberg, Kurt Häfeli, Nicolas Schmaeh, Achim Hättich Auswirkungen von erschwerten Startchancen auf den beruflichen Erfolg im mittleren Erwachsenenalter: ein Längsschnitt über 34 JahreDaniel SchaufelbergerDort, wo andere auch arbeiten – neue Wege durch Supported Employment Claudia Hofmann und Kurt HäfeliZweijährige Grundbildung mit Berufsattest: eine Chance für Jugendliche aus Sonderschulen oder -klassen?Silvia Pool MaagSupported Education: Inklusive Berufsbildung für Jugendliche mit erhöhtem BildungsbedarfUte Schräpler, Anja Blechschmidt, Sandra Bucheli, Ursina Frauchiger, Simone Kannengieser, Katrin Tovote, Sandra Widmer und Beat Richiger Kompetenzorientierte projekt- und aufgabenbezogene Hochschullehre im Studiengang Logopädie Martin Sassenroth Was ist ein gutes Leben?
Befunde der Evaluation des ESF-Programms „Perspektive Wiedereinstieg“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Wer jenseits des 50. Geburtstags arbeitslos wird, bleibt länger arbeitslos und wird mit grösserer Wahrscheinlichkeit ausgesteuert. Diese Diskriminierung ist persönlich verletzend und angesichts des Fachkräftemangels volkswirtschaflich widersinnig.