Vorläufige Freiheitsentziehung bei delinquenten Jugendlichen zwischen Repression und Prävention
Eine dogmatische Analyse von Interimsinterventionen nach Jugendstrafrecht, Jugendhilferecht und Familienrecht
Die einstweilige Heimunterbringung sowie die Untersuchungshaft bei delinquenten Jugendlichen liegen an den Schnittpunkten von Verfassungsrecht und Europäischer Menschenrechtskonvention wie an jenen des Strafprozessrechts, Jugendstrafrechts, Kinder- und Jugendhilferechts und des Familienrechts. Seit Inkrafttreten des KJHG (1991) sind die Grenzbereiche zwischen diesen Gesetzen noch stärkeren Verwerfungen ausgesetzt als zur Zeit des obsoleten Jugendwohlfahrtsrechts (JWG).