Psychische Erkrankung als Folge einer HIV-Infektion verneint
Bundesgericht
Das Bundesgericht sieht zwischen der HIV-Ansteckung eines Gefängnisleiters durch die Spritze eines Häftlings und einer späteren psychischen Erkrankung keinen relevanten Zusammenhang. Die Basler Versicherungen müssen nun nicht für den Arbeitsausfall aufkommen.