Fachinformationen Medienschau

Für Sie gesammelt und aufbereitet

Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.

Nachrichten mit Schlagwort: passive Sterbehilfe

13 Beiträge gefunden


Ich will selbstbestimmt sterben!

Die mutige Entscheidung meines Vaters zum Sterbefasten Mit einem Vorwort von Michael de Ridder.

Alles ist geregelt - Pflege, Sitzyoga, Bewohnerchor. Aber für Claus ist das Leben ohne seine geliebte Frau nach 60 gemeinsamen Jahren sinnlos geworden. Sein tägliches Umfeld im Pflegeheim und sein unbändiger Wille lassen in ihm einen Plan reifen: Er möchte in Würde gehen, solange er noch entscheiden kann. Dabei muss er erfahren, dass es wohl nicht das Natürlichste der Welt ist, selbstbestimmt sterben zu dürfen.Wenn der eigene Vater sich für den Tod durch Sterbefasten entscheidet, bewegen sich die Nahestehenden auf einem schmalen Grat zwischen Verständnis und Ablehnung: Diese widersprüchlichen Empfindungen beschreibt die Autorin eindrücklich. Tagebucheinträge des Vaters lassen einen Blick in die Gefühlswelt des Betroffenen selbst zu.

Sterbefasten

Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit - Eine Fallbeschreibung

Der freiwillige Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit (FVNF), auch „Sterbefasten“ genannt, ist eine natürliche Form des Sterbens aus suizidalen Beweggründen. Der Tod tritt selbstbestimmt aufgrund von Unterlassen, nicht durch eine aktive Handlung ein. Zum Thema liegen im deutschsprachigen Raum bisher kaum Erfahrungsberichte vor, die als wegweisende Hilfestellung für Betroffene dienen können.Die Autorin beschreibt authentisch, wie sie ihre Mutter beim FVNF begleitete und welche widersprüchlichen Gedanken und Gefühle auch sie selbst durchlebte. Das Buch will Betroffenen und Angehörigen Mut machen und zeigen, dass ein selbstbestimmtes, würdevolles Sterben bei geschulter oder gut angeleiteter Begleitung auch zuhause möglich ist.

Passive Sterbehilfe und betreuungsgerichtliche Kontrolle

Die Strafbarkeit von Arzt und Betreuer beim Behandlungsabbruch an einwilligungsunfähigen Patienten

Aus dem Zusammenspiel von Betreuungs- und Strafrecht ergeben sich Strafbarkeitsrisiken für Arzt und Betreuer beim Behandlungsabbruch an einwilligungsunfähigen Patienten. Ausgehend vom Begriff der passiven Sterbehilfe und ihrer aktuellen dogmatischen Konstruktion wird die Rechtsnatur der Einwilligung des Betroffenen oder des Betreuers in den Behandlungsabbruch ermittelt. Sodann wird der Frage nachgegangen, welche Bedeutung dem Betreutenwillen zukommt und inwieweit Patientenverfügungen oder allgemeine Wertvorstellungen am Lebensende von Bedeutung sein können.

Deutsches Ärzteblatt

Suizidbeihilfe: „Exit” verzeichnet Höchststand bei Anmeldungen

Die Deutschschweizer Sterbehilfeorganisation „Exit” hat im vergangenen Jahr zwei Drittel mehr Neuanmeldungen verzeichnet als 2013. Wie die Organisation am Mittwoch in Zürich mitteilte, gab es 2014 rund 13.500 Neueintritte. 583 Personen begingen demnach mit Unterstützung von „Exit” Suizid; 2013 waren es rund 450, 2010 noch 257 Personen.

Deutsches Ärzteblatt

Sterbehilfe: Frankreich nimmt Reform in Angriff

Paris – Aktive Sterbehilfe nein, Sterbenlassen ja: Frankreich will die Regelungen für unheilbar Kranke an deren Lebensende klarer und etwas weiter fassen. Präsident François Hollande nahm am Freitag in Paris die Reformvorschläge von zwei Abgeordneten entgegen, die mit der Erarbeitung eines Gesetzentwurfs beauftragt worden waren. Demnach soll aktive Sterbehilfe verboten bleiben. Jeder soll aber für Ärzte „verpflichtend” eine künstliche Lebensverlängerung ablehnen können.

Kanton Zürich

Keine Regelung der organisierten Freitodhilfe im Kanton Zürich

Rund die Hälfte der Freitodbegleitungen in der Schweiz (2011: 465) findet im Kanton Zürich statt. Die Zürcher Bevölkerung begegnet der organisierten Suizidhilfe mit einer liberalen Haltung; das hat sie in verschiedenen Volksabstimmungen deutlich gemacht. Gleichwohl hat der Regierungsrat prüfen lassen, ob die Suizidhilfe genauer zu regeln ist.