Fachinformationen Medienschau

Für Sie gesammelt und aufbereitet

Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.

Nachrichten mit Schlagwort: Gesundheitskosten

204 Beiträge gefunden


santésuisse - Die Schweizer Krankenversicherer

Pflegematerialien sind Teil der Pflegekosten

Die Rechtslage ist mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts geklärt: Seit Inkrafttreten der «neuen» Pflegefinanzierung im Jahr 2011 dürfen die Kosten für Materialien, die von Fachpersonen im Rahmen der Pflege verwendet werden, den Krankenversicherern nicht mehr zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

Der Bundesrat: Das Portal der Schweizer Regierung

Wachstum der Gesundheitskosten: Mittlere Krankenkassenprämie steigt um 1.2 Prozent

Die mittlere Prämie der obligatorischen Krankenpflegeversicherung steigt im nächsten Jahr um 1.2 Prozent. Die Erhöhung variiert je nach Kanton zwischen -1.5 und 3.6 Prozent. Die mittlere Prämie der jungen Erwachsenen zwischen 19 und 25 Jahren sinkt, weil das Parlament entschieden hat, diese Altersgruppe zu entlasten. Neu wird die Prämienentwicklung nicht mehr anhand der Standardprämie, sondern anhand der mittleren Prämie abgebildet.Mehr zum Thema: Krankenkassenprämien: Schon lange nicht mehr sozial tragbar (SGB)

NZZ Online

Pflegefinanzierung: Öffentliche Hand muss Restkosten übernehmen

Können Pflegekosten nicht durch Krankenkasse und Versicherte gedeckt werden, müssen die Kantone oder ihre Gemeinden vollständig für die Restkosten aufkommen – auch wenn die Kosten die von den Kantonen festgesetzten Höchstbeiträge übersteigen. Das Leiturteil des Bundesgerichts löst gemischte Reaktionen aus.Mehr zum Thema: Pflegefinanzierung: Die Kantone sind in der Pflicht (CURAVIVA)Kantone müssen für ungedeckte Pflegekosten aufkommen (der Bund)

santésuisse - Die Schweizer Krankenversicherer

santésuisse unterstützt die einheitliche Finanzierung

Die Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK-NR) hat sich im Grundsatz für die Neuordnung der Finanzierung unseres Gesundheitssystems im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung ausgesprochen. Damit will die Kommission die Kantone in die Pflicht nehmen, sich künftig an allen krankenversicherten Kosten anteilmässig zu beteiligen. Dies ist konsequent, weil die Kantone über die Spital- und Pflegeheimlisten sowie über die Zulassung von weiteren Leistungserbringern und damit wesentlich über die Kosten entscheiden. Die neue Finanzierungsordnung ist die Voraussetzung, damit die Kosten zwischen den Prämienzahlern und Kantonen künftig nachhaltig und fair aufgeteilt werden können. Ausserdem dürfte die Neuordnung kostensparende Versicherungsmodelle wie die integrierte medizinische Versorgung stärken.