Pflegematerialien sind Teil der Pflegekosten
Die Rechtslage ist mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts geklärt: Seit Inkrafttreten der «neuen» Pflegefinanzierung im Jahr 2011 dürfen die Kosten für Materialien, die von Fachpersonen im Rahmen der Pflege verwendet werden, den Krankenversicherern nicht mehr zusätzlich in Rechnung gestellt werden.