Ständerat sagt Ja zur Regenbogenfamilie
Homosexuelle Paare sollen Kinder adoptieren dürfen. Die kleine Kammer hat eine entsprechende Motion angenommen. Im Vordergrund steht die Stiefkindadoption.
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Homosexuelle Paare sollen Kinder adoptieren dürfen. Die kleine Kammer hat eine entsprechende Motion angenommen. Im Vordergrund steht die Stiefkindadoption.
Gleichgeschlechtlichen Paare soll es auch in Zukunft verwehrt sein, fremde Kinder zu adoptieren. Wie der Bundesrat zu einer Motion entschieden hat, soll es aber für Schwule oder Lesbische möglich sein, das Kind des Partners zu adoptieren.Zur Medienmitteilung des EJPD
Bis jetzt dürfen gleichgeschlechtliche Paare in der Schweiz keine Kinder adoptieren. Das Parlament entscheidet jedoch demnächst über einen Vorstoss zur umstrittenen Stiefkindadoption. Im Bild ein Paar aus Los Angeles. (Bild: Keystone / A. della Valle)Demnächst entscheidet dasParlament, ob Homosexuellen die Stiefkindadoption erlaubt werden soll. Dabei geht es vorab um die rechtliche Situation von Kindern, die bereits mit homosexuellen Eltern aufwachsen.
Ständeratskommission will vom Bundesrat Erarbeitung der nötigen Gesetzesänderungen
Auch homosexuelle Paare sollen Kinder adoptieren dürfen. Die Rechtskommission des Ständerates (RK) hat ohne Gegenstimme beschlossen, einer entsprechenden Petition Folge zu geben. Sie will nun den Bundesrat mittels einer Motion beauftragen, die erforderlichen Gesetzesänderungen vorzulegen.
Gleichgeschlechtliche Paare und homosexuelle Einzelpersonen können theoretisch Kinder adoptieren, nicht aber homosexuelle Paare, die ihre Partnerschaft eintragen liessen. Der Nationalrat hat es abgelehnt, diese absurde Situation zu ändern.
Gleichgeschlechtliche Paare und homosexuelle Einzelpersonen können theoretisch Kinder adoptieren, nicht aber homosexuelle Paare, die ihre Partnerschaft eintragen liessen. Der Nationalrat hat es abgelehnt, diese absurde Situation zu ändern.
Gleichgeschlechtliche Paare und homosexuelle Einzelpersonen können theoretisch Kinder adoptieren, nicht aber homosexuelle Paare, die ihre Partnerschaft eintragen liessen. Der Nationalrat hat es abgelehnt, diese absurde Situation zu ändern.
Bundesrat setzt Adoptionsverordnung auf den 1. Januar 2012 in Kraft
Der Bundesrat begrüsst, dass das Parlament eine neue gesetzliche Grundlage für die Kinderbetreuung schaffen will. Mit den Arbeiten an der Kinderbetreuungsverordnung will er deshalb zuwarten, bis die gesetzlichen Rahmenbedingungen vorliegen. Zudem nahm der Bundesrat Kenntnis von den kontroversen Stellungnahmen zum überarbeiteten Verordnungsentwurf und setzte die neue separate Adoptionsverordnung auf den 1. Januar 2012 in Kraft.Tages-Anzeiger: Das Kreuz mit der "Tanten-Verordnung"
Bundesrat setzt Adoptionsverordnung auf den 1. Januar 2012 in Kraft
Der Bundesrat begrüsst, dass das Parlament eine neue gesetzliche Grundlage für die Kinderbetreuung schaffen will. Mit den Arbeiten an der Kinderbetreuungsverordnung will er deshalb zuwarten, bis die gesetzlichen Rahmenbedingungen vorliegen. Zudem nahm der Bundesrat Kenntnis von den kontroversen Stellungnahmen zum überarbeiteten Verordnungsentwurf und setzte die neue separate Adoptionsverordnung auf den 1. Januar 2012 in Kraft.Tages-Anzeiger: Das Kreuz mit der "Tanten-Verordnung"
Einer 28-jährigen Bernerin bleibt es verwehrt, ihre Adoption durch den Stiefvater aufheben und sich von ihrem aufgetauchten leiblichen Vater als Kind anerkennen zu lassen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der jungen Frau abgewiesen. (Urteil 5A_640/2010 vom 14. April 2011)
Keine Stiefkinderadoption für lesbisches Paar – Bundesgericht weist Beschwerde zurück
Einer lesbischen Zürcherin ist es zu Recht verwehrt worden, die Tochter ihrer Partnerin zu adoptieren. Das Bundesgericht hat ihre Beschwerde abgewiesen, weil eine Stiefkinderadoption in vergleichbarer Situation auch einem Ehepaar nicht erlaubt worden wäre. BGer-Urteil vom 5.5.2011 im Verfahren 5A–774/2010
Keine Stiefkinderadoption für lesbisches Paar – Bundesgericht weist Beschwerde zurück
Einer lesbischen Zürcherin ist es zu Recht verwehrt worden, die Tochter ihrer Partnerin zu adoptieren. Das Bundesgericht hat ihre Beschwerde abgewiesen, weil eine Stiefkinderadoption in vergleichbarer Situation auch einem Ehepaar nicht erlaubt worden wäre. BGer-Urteil vom 5.5.2011 im Verfahren 5A–774/2010
Internationale Adoptionen sind in der Schweiz rückläufig, aber die Nachfrage ist ungebrochen. Gemäss Schätzungen stehen hinter jedem adoptierten Kind zwei adoptionswillige Parteien.
Das Bundesgericht verweigert einem Grosselternpaar, den zehnjährigen Enkel zu adoptieren. Denn eine solche Adoption müsse im ausschliesslichen Interesse des Kindes liegen. (BGer-Urteil 5A_198/2010 vom 23. August 2010)