Rahmenkredit für soziale Leistungsangebote in den Jahren 2022-2023
Das Gesetz über die sozialen Leistungsangebote (SLG) definiert die Zuständigkeit für die Ausgabenbewilligung in diesem Bereich neu. Mit dem vorgesehenen Inkrafttreten des Gesetzes per 1. Januar 2022 liegt die Finanzkompetenz neu beim Grossen Rat. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat deshalb für die Jahre 2022–2023 Rahmenkredite im Umfang von 230 Millionen Franken. Dadurch können Angebote finanziert werden für Menschen mit Betreuungs- und Pflegebedarf, für die Gesundheitsförderung und die Suchthilfe, für die Familien-, Kinder- und Jugendförderung, für Leistungsangebote der beruflichen und sozialen Integration sowie für weitere soziale Leistungsangebote.