Schwere Behinderung & Inklusion
Facetten einer nicht ausgrenzenden Pädagogik
Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung galten – bis in die jüngste Vergangenheit – als ›bildungsunfähig‹. Derart klassifiziert wurde ihnen sozial und anthropologisch lediglich eine Randstellung in der Gesellschaft zugewiesen. Dies implizierte einen umfassenden Ausschluss aus allen pädagogischen Handlungsfeldern. Kein anderer Personenkreis ist historisch derart umfassend von Ausgrenzung betroffen wie Menschen, die als schwer- und mehrfachbehindert bezeichnet werden.Mit der Ratifizierung der UN-BRK steht die Allgemeine Pädagogik vor der Herausforderung, die Teilhabe aller Kinder, Jugendlicher und Erwachsener – und damit auch der Personen, die als schwer- und mehrfachbehindert gelten – am Bildungssystem zu sichern, Marginalisierung zu vermeiden und Barrieren abzubauen.