Revision des Bundesgesetzes zum Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts: AvenirSocial positioniert sich
AvenirSocial begrüsst grundsätzlich die Revision des Bundesgesetzes zum Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts. Es schliesst eine wichtige legislative Lücke im Bereich der Observation. In der Vernehmlassungsantwort werden folgende Punkte kritisch betrachtet:AvenirSocial bedauert, dass die Benützung des Begriffs "Missbrauch" - welcher kein juristischer Begriff darstellt - im Kontext dieser Revision benützt wird.Die Kriterien zur Anordnung einer Observation sind zu offen formuliert. AvenirSocial fordert eine klarere gesetzliche Grundlage zur Observation, die eine möglichst restriktive Observationspraxis ermöglicht und immer nur als letztes Mittel zur Anwendung kommen darf.Der Zugang zum Versicherungsgericht muss weiterhin kostenlos bleiben.- Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG), Vernehmlassung (SGB)- Mit GPS-Sendern gegen IV-Betrüger (Luzerner Zeitung)- Allgemeiner Teil des Sozialversicherungsrechts soll revidiert werden (BSV)