Vorgaben betreffend Prämienübernahme bei Sozialhilfebeziehenden
Das per 1. April 2020 in Kraft getretene, neue Prämienverbilligungssystem führt zu verschiedenen Anderungen bei den Prämienverbilligungen ab 2021.
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Das per 1. April 2020 in Kraft getretene, neue Prämienverbilligungssystem führt zu verschiedenen Anderungen bei den Prämienverbilligungen ab 2021.
Der Kanton Solothurn soll sich nächstes Jahr mit rund 77 Millionen Franken an der Prämienverbilligung beteiligen. Die kantonsrätliche Sozial- und Gesundheitskommission stimmt dem entsprechenden Vorschlag des Regierungsrates zu. Zusammen mit dem Beitrag des Bundes stehen so rund 168 Millionen Franken zur Verfügung.
Im Kanton Uri sollen künftig sämtliche Prämienverbilligungsgelder aus einem Fonds fliessen. Der Landrat hat in seiner Sitzung vom Mittwoch die dafür nötige gesetzliche Grundlage geschaffen.
Der Kanton Solothurn soll sich nächstes Jahr mit rund 77 Millionen Franken an der Prämienverbilligung beteiligen. Die kantonsrätliche Sozial- und Gesundheitskommission stimmt dem entsprechenden Vorschlag des Regierungsrates zu. Zusammen mit dem Beitrag des Bundes stehen so rund 168 Millionen Franken zur Verfügung.
Im Rahmen der Revision des Ergänzungsleitungsgesetzes auf Bundesebene werden per 1. Januar 2021 gesamtschweizerisch die anrechenbaren Mieten für Rentnerinnen und Rentner, die Zusatzleistungen zur AHV/IV erhalten, erhöht. Der Gemeindezuschuss der Stadt Zürich im Bereich der Mietzinsmaxima kann somit angepasst werden.
Im Kanton Aargau sollen Alleinstehende ohne Kinder mehr Prämienverbilligung erhalten. Dies soll auch zulasten der Ehepaare ohne Kinder erreicht werden. Unter dem Strich soll dies den Kanton 3,5 Millionen Franken pro Jahr mehr kosten. Zusätzlich soll der Kanton 9.6 Millionen Franken mehr für die Prämien der Kinder ausgeben. Das verlangt der Bund. Dies schlägt der Aargauer Regierungsrat vor. Nun kommt die Vorlage ins Kantonsparlament.
Bis 700 Franken im Monat für die Grundversicherung – das sei für Wohlhabende verkraftbar, findet der Berner SVP-Gesundheitsdirektor.
Die kantonale Finanzkommission hat die Vorlage zur Prämienverbilligung in der Krankenversicherung 2020 beraten. Sie will 10 Millionen Franken mehr zur Verfügung stellen.
Für die Verbilligung der Krankenkassenprämien stellt der Kanton Solothurn nächstes Jahr 72 Millionen Franken bereit. Das Kantonsparlament hat es am Dienstag abgelehnt, den Betrag um 10 Millionen Franken zu erhöhen. Diese Erhöhung hatte die Finanzkommission des Parlaments beantragt. Die Mehrheit fand, dass mit einer Erhöhung der Prämienverbilligung die Probleme im Gesundheitswesen nicht gelöst würden.
Im Gegenzug zur Kürzung des Grundbedarfs bei der Sozialhilfe wollte SVP-Regierungsrat Pierre Alain Schnegg die Zulagen für arbeitswillige Bezüger erhöhen. Nun aber greift er auch dort zum Rotstift.
Morgen werden die neuen Krankenkassenprämien bekannt. Worum sich Experte Felix Schneuwly Sorgen macht, sagt er im Interview.
Der Topf hält für zu viel her, der Handlungsspielraum tendiert aber gegen null. Dass sich der Wille des Gesetzgebers in Sachen Prämienverbilligung so – wenn überhaupt – nur noch bedingt erfüllen lässt, ist eigentlich unbestritten.
Schlechte Zeiten für Haushalte mit bescheidenem Einkommen: Das Parlament lässt zu, dass die Kantone die Prämienverbilligungen kürzen. Und der Bundesrat will nachziehen.
Bundesgericht, Urteil 9C_125/2016 vom 11. 3. 2016
Zwischen 1996 und 2013 haben die Grundversicherten in neun Kantonen zu hohe Krankenkassenprämien bezahlt. Sie erhalten deshalb im Rahmen einer gross angelegten Prämienkorrektur ab 2015 eine Rückerstattung. Im Gesetz steht dazu, entscheidend sei der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Rückerstattung.
Mehr als ein Viertel der Schweizer Bevölkerung erhält eine Prämienverbilligung. Die Entlastung wirkt aber immer weniger, wie der Bund festgestellt hat. Grund sind die sinkenden Beiträge der Kantone. - Prämienverbilligung der Krankenversicherung entlastet die Bevölkerung immer weniger (BAG)
Kantonsrätliche Kommission will Beiträge streichen
Die zuständige kantonsrätliche Kommission erachtet die Kleinkinderbetreuungsbeiträge als überholt. Eine Mehrheit beantragt die Abschaffung.
Die Winterthurer haben die Kürzung der Gemeindezuschüsse an AHV- und IV-Rentner abgelehnt. Die Stadt wollte mit der Streichung eines Teils der Hilfen jährlich 2,1 Millionen Franken sparen.
Während ein Komitee von SP, Grünen und weiteren Organisationen Prämienverbilligungen anstrebt , wie sie vor den Sparrunden im Kanton Bern ausgerichtet wurden, schlägt die EVP einen dritten Weg vor.Zum Thema:- Linke will das Rad zurückdrehen (Berner Zeitung)
AHV/IV
Die Stadt Winterthur muss sparen und will daher Abstriche machen bei den freiwilligen Gemeindezuschüssen zur AHV/IV. Gegen den Beschluss des Grossen Gemeinderats vom 8. Dezember 2014 wurde das Behördenreferendum ergriffen. Daher haben nun die Stimmberechtigten am 12. April das letzte Wort zu den Kürzungen.