Kein Ausschluss vom sozialen Leben: Betriebe müssen Schutzkonzept anpassen
Am 4. Oktober ist eine neue Verordnung des Bundesrats in Kraft getreten, die Menschen von der Zertifikatspflicht ausnimmt, wenn sie mit einem ärztlichen Attest nachweisen können, dass sie sich weder impfen noch testen lassen können.
Den Anstoss dazu hat Nationalrat Christian Lohr gegeben. Er wollte verhindern, dass Menschen, die aus psychischen oder körperlichen Gründen kein Zertifikat bekommen können, vom sozialen Leben ausgeschlossen werden.