IV-Rentner haben Mitwirkungspflicht
Bezüger einer Invalidenrente müssen an allen zumutbaren Massnahmen teilnehmen. Sonst droht der Rentenentzug.
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Bezüger einer Invalidenrente müssen an allen zumutbaren Massnahmen teilnehmen. Sonst droht der Rentenentzug.
(Urteil 8C_163/2018)
IV-Rentenbezüger mit Eingliederungspotential haben nicht nur einen Anspruch, sondern auch eine Pflicht, an zumutbaren Wiedereingliederungsmassnahmen teilzunehmen. Die Bereitschaft zur Durchführung der Massnahmen wird nicht vorausgesetzt. Auch ist kein Revisionsgrund notwendig, um Eingliederungsmassnahmen anordnen zu können
Die Untersuchung «Beruflich-soziale Eingliederung aus Perspektive von IV-Versicherten» hat eine fast unüberschaubare Fülle von Daten und Auswertungen hervorgebracht, die in den vorangehenden Artikeln nur auszugsweise dargestellt werden konnten. Insgesamt lässt sich festhalten, dass sich die Empfänger/innen von Eingliederungsmassnahmen deutlich von der Allgemeinbevölkerung unterscheiden. Nicht nur ihr gesundheitliches Befinden ist sehr viel schlechter, sie sind auch in diversen Lebensbereichen deutlich eingeschränkt und empfinden eine stark verringerte Lebensqualität gegenüber der Allgemeinbevölkerung.
Die Invalidenversicherung in der Schweiz war hoch verschuldet. Heute ist sie saniert, vor allem weil tausenden Personen die IV-Rente gestrichen oder gekürzt wurde. Eine Nachforschung zeigt: Sie leben heute in prekären Verhältnissen.
BGer-Urteil 9C_595/2017 vom 27. Juni 2018
Eine 43-jährige Frau aus dem Kanton Freiburg bezieht Renten der IV und der Unfallversicherung. Zudem verlangte sie von ihrer Pensionskasse eine jährliche Rente von 15 414 Franken. Die Kasse weigerte sich zu zahlen. Die Frau könne im Umfang von 10 Prozent arbeiten, deshalb sei keine Rente geschuldet. Das Kantonsgericht Freiburg gab der Kasse recht. Anders das Bundesgericht: Wer nur zu 10 Prozent arbeitsfähig sei, habe schlechte Job-Chancen. Solche Stellen seien kaum je ausgeschrieben.
Ein Luzerner verliert seine IV-Rente, nachdem er beobachtet worden ist. Er wehrte sich ohne Erfolg.
Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2019 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 21. September 2018 beschlossen. Die Minimalrente der AHV/IV beträgt neu 1185 Franken pro Monat. Gleichzeitig werden Anpassungen im Beitragsbereich, bei den Ergänzungsleistungen und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge vorgenommen. Mehr zum Thema: Ab nächstem Jahr gibts höhere AHV-Renten (BZ) Preis- und Lohnentwicklung rechtfertigt Rentenerhöhungen (arbeitgeber.ch)
Eine Mutter kämpft für die Rechte ihrer TochterHeidi Lauper – mit und für Menschen mit geistiger BehinderungWillkommen auf dem insieme-Elternsofa!
Ein heute 64-jähriger Barpianist, der seit seiner Kindheit an Epilepsie leidet und seinen angestammten Beruf deshalb nicht mehr ausüben kann, erhält keine IV-Rente. Das Bundesgericht kommt zum Schluss, eine alternative Tätigkeit sei zumutbar.
Die Invalidenrente soll Menschen unterstützen, die ihren Beruf nicht mehr oder nur teilweise ausüben können – wir beantworten die wichtigsten Fragen für den Ernstfall.
Das Bundesgericht bereinigt seine Rechtsprechung: Kantonale Versicherungsgerichte können einen zuvor gesprochenen Invalidenrenten-Anspruch wieder aufheben.
Eine Luzernerin hat einen Zusammenbruch, von dem sie sich nicht mehr erholt. Die IV geht von einer Simulantin aus. Sechs Jahre später zeigt ein Gutachten: Die Frau ist so krank, dass ihr eine volle Rente zusteht. Kein Einzelfall. Gemäss Statistik halten schon seit 2014 nur noch die Hälfte der IV-Entscheide vor Gericht stand.
Nationalrätin Silvia Schenker traf den Psychologen Niklas Baer zum Streitgespräch. Von ihm stammt die Idee, dass Menschen unter 30 keine Rente mehr von der Invalidenversicherung erhalten sollen.
Nach anfänglicher Offenheit spricht sich die Sozialkommission des Nationalrats nun gegen einen Paradigmenwechsel bei der IV aus. Psychisch kranke Menschen unter 30 Jahren sollen weiterhin eine IV-Rente erhalten.
2017 wurden 14‘700 gewichtete Neurenten bezogen (Schweiz und Ausland; bei der Gewichtung der Renten werden unter dem Aspekt der Rentenkosten ganze Renten einmal gezählt, Dreiviertelsrenten 0,75-mal, halbe Renten 0,5-mal, Viertelsrenten 0,25-mal). Damit hat die Zahl der Neurenten seit dem Höchststand 2003 (28‘200) um 48 Prozent abgenommen. Die Zahl der jährlichen Neurenten hat sich seit 2012 mehr oder weniger stabil entwickelt.
Sparprogramm oder Eingliederung? Psychisch Kranke unter 30 sollen arbeiten, statt von der IV abhängig zu sein. Die bürgerliche Mehrheit der nationalrätlichen Sozialkommission plant in der der laufenden IV-Revision einen tiefgreifenden Einschnitt. Sie will unter 30-Jährigen künftig nur noch eine IV-Rente gewähren, wenn ein Geburtsgebrechen oder ein schweres körperliches Leiden vorliegt.Mehr zum Thema: Ein Teil landet bei der Sozialhilfe (der Bund)
In Zürich ist die Zahl der IV-Rentner in den letzten beiden Jahren angestiegen. Auch weitere Kantone zeichnen ein ähnliches Bild. Die Gründe für den Zuwachs sind einerseits in der Demografie, andererseits in einem Urteil des Bundesgerichts zu suchen. Mehr Rentner bedeuten mehr Kosten. Die Sanierung der IV sieht das Bundesamt für Sozialversicherungen aber nicht in Gefahr.
Er arbeitete 30 Jahre als Chauffeur. Dann bekam Herr Nikolic Rückenprobleme und erhielt schliesslich eine Invalidenrente – bis die IV ihn observieren liess.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) hat ein wegweisendes Urteil gefällt und einer Person mit Behinderungen ihr Recht auf IV zugestanden. Diese hätte ihr entzogen werden sollen, weil sie dauerhaft in einem Heim in der Schweiz lebt und unter umfassender Beistandschaft steht – ihre Eltern aber den Wohnsitz im Ausland haben. Das BVG beendet eine diskriminierende Praxis des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BFS) und des Bundesrates.
Wer Teilzeit arbeitet, ist bisher bei der Berechnung der IV-Rente benachteiligt worden – die Formel wurde nun angepasst. Das wird nicht nur zu höheren Renten führen, sondern auch zu mehr Bezügern.