Die Ausweitung der Sterbehilfe
Der Verein Exit debattiert darüber, auch gesunde Alte ohne Krankheitsdiagnose in den Freitod zu begleiten.
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Der Verein Exit debattiert darüber, auch gesunde Alte ohne Krankheitsdiagnose in den Freitod zu begleiten.
Nur 15 Prozent wünschen sich trotz Beschwerden einen raschen Tod, zeigt eine Studie. Trotzdem will Exit die Sterbehilfe auch ohne ärztliche Diagnose ermöglichen.
Von Organisationen angebotene Suizidhilfe ist immer wieder Gegenstand von gesellschaftlichen, politischen und rechtlichen Auseinandersetzungen. Dabei fällt auf, dass sich gewisse Themen und Thesen wiederholen, ohne dass deren tatsächlicher Hintergrund ausreichend beleuchtet wird. Der Beitrag hat zum Ziel, fünf – zwar keineswegs abschliessende, aber immerhin populäre – Mythen über Suizidhilfeorganisationen einer näheren Betrachtung zu unterziehen. Nach einer umfassenden Untersuchung der tatsächlichen und rechtlichen Hintergründe können den Mythen fünf Gegenthesen gegenübergestellt werden.
Sterbefasten - Selbstbestimmtes Sterben durch freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken
Wenn für todkranke Menschen der Segen der Apparatemedizin zum leidensverlängernden Fluch wird und sie sich wünschen zu sterben, gibt es einen Ausweg: das Sterbefasten, den freiwilligen Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit. Die Autoren klären umfassend über medizinische Aspekte des Sterbefastens auf und informieren, was man rechtlich für diese Entscheidung beachten muss. Im Mittelpunkt steht der Patient, der würdig aus dem Leben scheiden möchte, und die Angehörigen, Pflegenden und Ärzte, die ihn auf dem schwierigen Weg des Sterbefastens begleiten.
Ethik, Medizin und Recht zur Grenze von ‚Töten‘ und ‚Sterbenlassen‘
Der Begriff der ‚lebensbeendenden Handlungen‘ umfasst ein breites Spektrum von Praktiken, das von unstreitigen Tötungsdelikten bis hin zu verschiedenen Formen der medizinischen Therapiebegrenzung reicht. Die interdisziplinären Beiträge des vorliegenden Bandes versuchen, die ethisch und rechtlich entscheidende Grenze zwischen den Handlungstypen des ‚Tötens‘ und des ‚Sterbenlassens‘ genauer zu rekonstruieren, um die Handlungssicherheit klinischer Akteure zu erhöhen.
Eine kritische Analyse von Rechtslage und medizinischer Praxis
Entscheidungen am Lebensende stellen Betroffene und Beteiligte vor besondere Herausforderungen und werfen an der Schnittstelle von Recht, Medizin und Ethik viele Fragen auf:Wann ist ein Patient urteils(un)fähig? Kann bzw. muss eine urteilsfähige Person immer selbstbestimmt über das Lebensende entscheiden? Welche Funktion nimmt dabei der Arzt ein? Sind Patientenverfügungen zur Wahrung der Selbstbestimmung am Lebensende ein taugliches Instrument? Darf sich das medizinische Personal unter bestimmten Umständen über einen Patientenwunsch hinwegsetzen? Wer bestimmt wie über Leben und Tod eines urteilsunfähigen Menschen, wenn die eigene Vorsorge fehlt? Welche Formen der Patientenautonomie lassen sich im Spitalalltag überhaupt realisieren?
Mit Unterstützung der Sterbehilfeorganisation Exit (Deutsche Schweiz) sind letztes Jahr 722 Menschen aus dem Leben geschieden. Im Vorjahr waren es 782 Personen gewesen.Die Zahl der Exit-Mitglieder ist dagegen angestiegen. Über 12'000 Menschen sind dem Verein neu beigetreten. Damit zählte er zum Jahresende in der Deutschschweiz und im Tessin insgesamt 104'278 Mitglieder.Diese Tendenz setzte sich zu Beginn des Jahres fort: Allein im Januar und Februar traten 3000 Personen Exit bei.
Lieber tot als dement, sagen sich viele Menschen – legal ist das fast nur mit Sterbefasten umzusetzen. Die Alzheimervereinigung ist von ihrer ursprünglichen Unterstützung für diese Praxis abgerückt.
Eine Frau will mit der Sterbehilfeorganisation Dignitas aus dem Leben scheiden. Es kommt zur Eskalation und endet im Streit um Geld.
Diskussion um Sterbehilfe
Immer mehr Menschen treten einer Sterbehilfe-Organisation bei. Doch viele Altersheime wehren sich dagegen, zum Sterbehospiz zu werden. Auch die Tilia-Stiftung in Bern.
Schweizer über 50 befragt
Wichtig ist den Menschen auf jeden Fall ein offener Austausch mit dem behandelnden Arzt, so das Ergebnis einer neuen Studie.
Sterbehilfe-Gegner kritisieren, es sei intransparent, wie Exit seine Mitarbeiter auswähle. Nun nimmt Exit Stellung zum «Bewerbungsverfahren» von Sterbehelfern.
Begleiteter Freitod
Die Verhinderung von Suiziden stösst an Legitimationsgrenzen. Wir brauchen eine Regelung, welche der Situation von Suizidwilligen und ihres Umfeldes besser gerecht wird.
Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit - Eine Fallbeschreibung
Der freiwillige Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit (FVNF), auch „Sterbefasten“ genannt, ist eine natürliche Form des Sterbens aus suizidalen Beweggründen. Der Tod tritt selbstbestimmt aufgrund von Unterlassen, nicht durch eine aktive Handlung ein. Zum Thema liegen im deutschsprachigen Raum bisher kaum Erfahrungsberichte vor, die als wegweisende Hilfestellung für Betroffene dienen können.Die Autorin beschreibt authentisch, wie sie ihre Mutter beim FVNF begleitete und welche widersprüchlichen Gedanken und Gefühle auch sie selbst durchlebte. Das Buch will Betroffenen und Angehörigen Mut machen und zeigen, dass ein selbstbestimmtes, würdevolles Sterben bei geschulter oder gut angeleiteter Begleitung auch zuhause möglich ist.
Zunahme der Sterbehilfe
Der assistierte Suizid hat sich in der Schweiz fast unmerklich zu einer normalen Form des Sterbens entwickelt. Wir wollen so sterben, wie wir gelebt haben: selbstbestimmt.
Der begleitete Suizid wird nach wie vor von einer sehr kleinen Minderheit gewählt. Er ist keine Alternative zur Palliativpflege.
Sterbehilfe
Er wollte aus dem Leben scheiden, doch seine Brüder möchten ihn nicht gehen lassen. Ein Präzedenzfall in Genf lotet die Grenzen der Sterbehilfe aus.
Wer Sterbehilfe in Anspruch nimmt, leidet in den meisten Fällen an Krebs oder einer anderen tödlichen Krankheit. Das zeigt eine Auswertung.
Assistierte Suizide nehmen zu
Im Jahr 2014 wurden in der Schweiz 742 Fälle von assistiertem Suizid verzeichnet, 26 Prozent mehr als im Vorjahr und zweieinhalbmal so viel als noch 2009. Die Betroffenen waren zu 94 Prozent über 55-jährig und litten in den allermeisten Fällen unter einer schwerwiegenden, zum Tod führenden Krankheit. Die Suizidzahlen ohne Sterbehilfe sind seit mehreren Jahren stabil: 2014 haben sich 1029 Personen das Leben genommen. Dies sind die neuesten Ergebnisse des Bundesamts für Statistik (BFS), das hierzu zum zweiten Mal einen Bericht vorlegt.
Für die Heilsarmee sind Sterbehilfe und begleiteter Suizid keine akzeptablen Lösungen. Deshalb nimmt sie mit Bedauern das Urteil des Bundesgerichts zu ihrer Beschwerde gegen das revidierte Gesundheitsgesetz des Kantons Neuenburg zur Kenntnis. In ihren Institutionen wird die Heilsarmee weiterhin auf palliative Betreuung setzen. Die Heilsarmee wird sich an das geltende Gesetz halten.