Mediation im Jugendstrafrecht: Jeder Täter muss sich einzeln bewähren
Im Jugendstrafrecht ist Prävention wichtiger als Strafe. So bietet die Mediation eine Möglichkeit, dass sich Opfer und Täter aussergerichtlich einigen können. Gelingt dies für den einen Mittäter, für den anderen aber nicht, ist das nicht willkürlich, entscheidet das Bundesgericht.