Veränderter Anspruch von jungen Erwachsenen auf Prämienverbilligung
Im Kanton Basel-Landschaft erhalten junge Erwachsene im Alter von 18 bis 25 Jahren bisher unabhängig vom Einkommen und vom Vermögen ihrer Eltern einen Beitrag zur Verbilligung der obligatorischen Krankenversicherungsprämie. Dass deshalb auch gut situierte Familien unterstützt werden, die nicht darauf angewiesen wären, ist sozialpolitisch unbeabsichtigt und wird als stossend empfunden.