Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung
Nach Meinung von Bundesrat und Parlament darf niemand wegen seiner Homo-, Hetero- oder Bisexualität diskriminiert werden. Die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm verbessert den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung. Die Meinungsäusserungsfreiheit wird dadurch nicht verletzt.