SFH begrüsst Entscheid und fordert unverzügliches Eintreten auf hängige Gesuche
Der Bund darf Flüchtlinge, für die gemäss Dublin-Abkommen Ungarn zuständig wäre, nicht mehr zurückschicken. Das hat das Bundesverwal-tungsgericht heute entschieden. Damit bestätigt es die Haltung der Schweizerischen Flüchtlingshilfe. Die Menschenrechtslage in Ungarn ist zu unsicher. Die SFH fordert den Bund auf, umgehend auf die noch hängigen Fälle einzutreten.Mehr zum Thema: Schweiz darf Asylbewerber nicht mehr nach Ungarn zurückführen