Ohne Lohn – versichert
Ein Unfall mit dem Dienstwagen führte zu einem Zuständigkeitsstreit, welche Versicherung für den Schaden einer Auszubildenden aufkommt.
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Ein Unfall mit dem Dienstwagen führte zu einem Zuständigkeitsstreit, welche Versicherung für den Schaden einer Auszubildenden aufkommt.
Der Artikel von Mélanie Sauvain, erschienen in der Zeitschrift "Soziale Sicherheit", gibt einen Überblick über die Neuerungen seit 1.1.2015 und laufende Reformen, und zwar zu folgenden Themen:
Betrüger melden fiktive Betriebsunfälle und kassieren die Suva-Taggelder ein. Nach Millionenschäden verstärkt die Unfallversicherung nun die Überwachung.
Gesamtrechnung, Hauptergebnisse und Zeitreihen der AHV, IV, EL, BV, KV, UV, EO, ALV, FZ
Der Bundesrat erhöht den Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der obligatorischen Unfallversicherung per 1. Januar 2016. Damit ist gewährleistet, dass die überwiegende Mehrheit aller versicherten Arbeitnehmer zum vollen Verdienst versichert ist. Die neue Obergrenze ist nicht nur für die Unfallversicherung, sondern auch für die Arbeitslosenversicherung und die Invalidenversicherung massgebend.
Sozialversicherungsanwälte warnen, dass die Neubewertung von manuellen Routinearbeiten viele IV-Bezüger benachteiligt. Im schlimmsten Fall könnten gar Renten gestrichen werden.
Der Bundesrat möchte das Unfallversicherungsgesetz (UVG) in einigen Punkten revidieren. Unter anderem will er verhindern, dass jemand trotz Arbeitsvertrag nicht versichert ist. Ausserdem soll für Katastrophen eine Ereignislimite eingeführt werden. Die Anpassungen werden von den Sozialpartnern und Versicherern mitgetragen. Der Bundesrat hat den Gesetzesentwurf ans Parlament überwiesen.
Die Januar-Ausgabe der Fachzeitschrift Curaviva beschäftigt sich mit den Spätfolgen von Krankheiten, Unfällen und medizinischen Fehlleistungen. Sie untersucht, wie die Gesellschaft, die Verantwortlichen und die Politik mit Menschen umgeht, bei denen sich das Schicksal immer wieder meldet.
Die Tafeln zeigen die rechtlichen Grundlagen, die wesentlichen Elemente und auch die Verschiedenheiten der einzelnen Zweige der Sozialversicherung in ihren Grundzügen auf und behandeln die allgemeinen Verfassungsprinzipien, die Risiken, das Unterstellungs- und Beitragsrecht, das Leistungs- Korrdinationsrecht sowie das Verfahrensrecht, und zwar quer durch alle elf Sozialversicherungszweige.
Für das Jahr 2012 registriert die Suva 1584 neue Invalidenrenten. Das sind 8,3 Prozent weniger als im Vorjahr. Noch deutlicher ist der Rückgang bei den Rentenkosten. Er beträgt 9,3 Prozent.
Privatdetektive beschatten und filmen während Wochen eine angebliche Versicherungsbetrügerin. Das Vorgehen zeigt: Die Überwacher überwacht niemand.
Gesamtrechnung, Hauptergebnisse und Zeitreihen der AHV, IV, EL, BV, KV, UV, EO, ALV, FZ
Versicherungen stufen Unfälle gern als Krankheit ein. Das hat System – denn so sparen sie kräftig. Die Gerichte helfen ihnen dabei.
Vor 100 Jahren, am 2. Oktober 1912, erteilte der Bundesrat dem neu gewählten Verwaltungsrat den Auftrag zur Gründung der Suva. Der Schutz der Gesundheit und die finanzielle Absicherung für Verunfallte und ihre Angehörigen waren und sind ein Grundstein des sozialen Friedens in unserem Land. Bis heute ist das Modell Suva ein erfolgreiches Beispiel der gelebten Sozialpartnerschaft.
Jahresbericht gemäss Artikel 76 ATSG, Vom Bundesrat genehmigt am 27. Juni 2012
Artikel 76 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts(ATSG) verpflichtet den Bundesrat zur regelmässigen Berichterstattungüber die Durchführung der Sozialversicherungen.Mit diesem Bericht erhält man einen systematischen und umfassenden Überblicküber die Sozialversicherungen: Der erste Teil des Berichts zeigt die Perspektiven und die wichtigsten Entwicklungender Sozialversicherungen auf. Der zweite Teil gibt einen Überblick über die Forschung im Bereich der SozialenSicherheit. Der dritte Teil enthält einen Überblick nach Zweigen: Doppelseitige, übersichtlicheGesamtschau jedes Versicherungszweiges mit Statistiken zur zurückliegendenoder mehrjährigen Entwicklung, gefolgt von einer detaillierten Analyseder Finanzen und ergänzt durch eine Übersicht der laufenden Reformen undeinen Ausblick. Der vierte Teil schliesslich erörtert die übergreifenden Entwicklungen undMassnahmen zu Themen wie Rückgriff auf haftpflichtige Dritte, Beziehungenzum Ausland oder auch Forschungsprojekte oder Rechtsprechung.
Taschenstatistik
Die Taschenstatistik "Sozialversicherungen der Schweiz" gibt einen Überblick über die einzelnen Zweige und die Gesamtrechnung der Sozialversicherungen. Angaben über Einnahmen, Ausgaben und Kapital, die Leistungsansätze und die Bezüger/-innen werden ergänzt durch eine Doppelseite mit Beitragssätzen und Rahmendaten wie z.B.Bevölkerungsindikatoren.
Arbeitsfährige Gefangene sollen nicht benachteiligt werden
Wer verletzt in der Untersuchungshaft sitzt, hat keinen Anspruch auf Taggelder der Unfallversicherung. Laut Bundesgericht würden sonst gesundheitlich angeschlagene Insassen gegenüber arbeitsfähigen Inhaftierten privilegiert.BGer 8C–337/2011 vom 28.2.2012
Gesamtrechnung, Hauptergebnisse und Zeitreihen der AHV, IV, EL, BV, KV, UV, EO, ALV, FZ
Jahresbericht gemäss Artikel 76 ATSG, Vom Bundesrat genehmigt am 29. Juni 2011
Der Bericht gibt einen systematischen und umfassenden Überblick über die Sozialversicherungen: Der erste Teil des Berichts zeigt die Perspektiven und die wichtigsten Entwicklungen der Sozialversicherungen auf. Der zweite Teil gibt einen Überblick über die laufenden Gesetzesrevisionen im Sozialversicherungsbereich. Der dritte Teil enthält einen Überblick nach Zweigen: doppelseitige, übersichtlicheGesamtschau jedes Versicherungszweiges mit Statistiken zur zurückliegenden oder mehrjährigen Entwicklung, gefolgt von einer detaillierten Analyse der Finanzen und ergänzt durch eine Übersicht der laufenden Reformen und einen Ausblick. Der vierte Teil schliesslich erörtert die übergreifenden Entwicklungen und Massnahmen zu Themen wie Rückgriff auf haftpflichtige Dritte, Beziehungen zum Ausland oder auch Forschungsprojekte oder Rechtsprechung.
Jahresbericht gemäss Artikel 76 ATSG, Vom Bundesrat genehmigt am 29. Juni 2011
Der Bericht gibt einen systematischen und umfassenden Überblick über die Sozialversicherungen: Der erste Teil des Berichts zeigt die Perspektiven und die wichtigsten Entwicklungen der Sozialversicherungen auf. Der zweite Teil gibt einen Überblick über die laufenden Gesetzesrevisionen im Sozialversicherungsbereich. Der dritte Teil enthält einen Überblick nach Zweigen: doppelseitige, übersichtlicheGesamtschau jedes Versicherungszweiges mit Statistiken zur zurückliegenden oder mehrjährigen Entwicklung, gefolgt von einer detaillierten Analyse der Finanzen und ergänzt durch eine Übersicht der laufenden Reformen und einen Ausblick. Der vierte Teil schliesslich erörtert die übergreifenden Entwicklungen und Massnahmen zu Themen wie Rückgriff auf haftpflichtige Dritte, Beziehungen zum Ausland oder auch Forschungsprojekte oder Rechtsprechung.