Armut und Diskriminierung
Eine Untersuchung zum Diskriminierungsschutz für bedürftige Menschen in der Schweiz
Fragen zum gerechten Umgang mit armen Menschen werden in der Politik regelmässig debattiert, während sich die Rechtswissenschaft erst am Rande mit ihnen befasst. Es gibt verschiedene Gründe für diesen Mangel an juristischem Interesse, aber fehlende Berührungspunkte zwischen Armut und Recht können nicht dazugehören. Tatsächlich werden die Wahrnehmung von und der Umgang mit armen Menschen gleichermassen durch die Rechtsordnung geprägt. Daher vermag auch die Rechtswissenschaft einen Beitrag an die Armutsbekämpfung zu leisten.Der verfassungsrechtliche Diskriminierungsschutz dient letztlich denselben Zwecken wie die Armutsstrategie des Bundes: Herabwürdigung und soziale Ausgrenzung sollen verhindert werden.