Fachinformationen Medienschau

Für Sie gesammelt und aufbereitet

Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.

Nachrichten mit Schlagwort: Trennung/Scheidung

394 Beiträge gefunden


BFH, Soziale Arbeit

Finanzielle Engpässe nach der Scheidung: ihr oder sein Manko?

Geschiedene Frauen sind häufiger auf Sozialhilfe angewiesen als geschiedene Männer. Neben den unterschiedlichen Erwerbskarrieren von Männern und Frauen ist dies auf die Unterhaltsrechtspraxis zurückzuführen, die das Existenzminimum des besser verdienenden Partners unberührt lässt. Das Zentrum Soziale Sicherheit hat erstmals berechnet, welchen Einfluss dies auf das Armutsrisiko von geschiedenen Frauen hat.

Psychologie im Familienrecht - zum Nutzen oder Schaden des Kindes?

Dieses lebenspraktische Sachbuch greift die öffentliche Diskussion über Ungerechtigkeiten im Scheidungsverfahren, gerichtliche Fehlurteile und familienpsychologische Gutachter als „heimliche Richter“ auf. Es beschreibt anschaulich das sehr komplexe System der Zusammenarbeit von Gerichten, Gutachtern, Anwälten, Jugendämtern und Verfahrensbeiständen der Kinder und befasst sich insbesondere mit der Arbeit der psychologischen Sachverständigen.Verständlich erläutert der Autor dem Leser die Möglichkeiten für eigenverantwortliche Regelungen mit professioneller Unterstützung bis hin zu gerichtlichen Entscheidungen. Dabei geht er besonders auf die Aufgaben eines psychologischen Gutachters und die für ihn verbindlichen gerichtlichen Verfahrensregeln ein, so dass Eltern in der Lage sind, sich eigenverantwortlich an der psychologischen Begutachtung zu beteiligen. 

Geschäftsstelle sozialinfo.ch

Neues Unterhaltsrecht: viele offene Fragen

Seit dem 1. Januar gelten für den Kindesunterhalt in der Schweiz neue Regeln. Das neue Unterhaltsrecht soll garantieren, dass Kinder unverheirateter, getrennt lebender Eltern nicht mehr schlechter gestellt sind, als Kinder getrennter oder geschiedener Ehepaare. Neu wird deshalb ein sogenannter Betreuungsunterhalt eingeführt, der den Einkommensausfall des betreuenden Elternteils abfedern soll. Unverheiratete Elternteile ohne Betreuungspflicht werden damit stärker zur Kasse gebeten. Die Umsetzung dieser neuen Bestimmungen ist noch in vielen Punkten unklar. Im Einzelfall werden daher die Gerichte vieles entscheiden müssen. Dies bringt auch für die Sozialhilfe Unklarheiten mit sich.

SKOS

SKOS-News 12/2016

1. Sozialhilfestatistik 2015: SKOS fordert Engagement für Risikogruppen2. SKOS-Merkblatt: Kindesunterhalt und Sozialhilfe3. Ausschaffungsinitiative: Aktualisierte Empfehlungen zur Umsetzung4. In der Schweiz ist jedes 20. Kind armutsbetroffen5. Sozialhilfe benötigt koordiniertes Vorgehen6. Film zur Sozialhilfe: Redemr drüber7. Online-Befragung zur beruflichen Laufbahn in der Sozialen Arbeit8. ZESO mit Schwerpunkt Ermessen erschienen9. Neue SKOS-Strategie verabschiedet10. Nationale Tagung Biel: Bildung statt Sozialhilfe11. SKOS-Mitgliederversammlung – Save the date12. Offene Stelle: Wissenschaftliche/r Mitarbeiterin oder Mitarbeiter (60%)13. Schöne Feiertage!

Inside Law

Betreuungsunterhalt: Änderung Kindesunterhalt per 1.1.2017

Die neuen Bestimmungen zum Kindesunterhalt treten am 1. Januar 2017 in Kraft. Zusätzlich zu dieser Regelung erlässt der Bundesrat eine Verordnung, die eine einheitliche Inkassohilfe für Unterhaltsbeiträge sowie zur Sicherung ausstehender Unterhaltszahlungen eine Meldepflicht im Bereich der beruflichen Vorsorge gewährleistet. Weiter erhält das Kind einen eigenen Anspruch auf unentgeltliche Hilfe (Art. 290 nZGB).

Kinderanwaltschaft Schweiz

Eine kindgerechte Justiz zur Stärkung der Kinder

Kinder, die mit dem Schweizer Rechtssystem in Kontakt kommen, befinden sich meist in emotional belastenden Situationen. Dies gilt sowohl für ältere Kinder, die kognitiv bereits ein Verständnis für ihre Situation aufbringen können, als auch für Kleinkinder, die der Situation gänzlich emotional gegenüberstehen. Die Gefühle von Angst und Ohnmacht beherrschen sie bereits lange vor einem gerichtlichen und verwaltungsrechtlichen Kontakt.