Arbeitgeber können Jugendlichen eine Chance bieten
Nun dürfen auch jugendliche Sans-Papiers eine Berufslehre machen. Die entsprechende Verordnungsänderung tritt am 1. Februar 2013 in Kraft. Demnach können Jugendliche, welche eine Lehrstelle gefunden haben, mindestens 5 Jahre die Schule in der Schweiz besucht haben, eine Landessprache sprechen, integriert sind, ein Gesuch für eine Aufenthaltsbewilligung bis zum Ende der Lehre stellen. Diese Gesuche werden von den Kantonen geprüft und, falls positiv, an das Bundesamt für Migration weitergeleitet. Die EKM fordert die Kantone auf, solche Gesuche schnell zu prüfen.