Zwischenerfolg für die Allianz «Armut ist kein Verbrechen»
Ende April nahm die staatspolitische Kommission des Nationalrates den Vorstoss «Armut ist kein Verbrechen» an. Dieser kommt nun ins Parlament.
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Ende April nahm die staatspolitische Kommission des Nationalrates den Vorstoss «Armut ist kein Verbrechen» an. Dieser kommt nun ins Parlament.
L.B.* ist in der Schweiz geboren, mit dem Status der vorläufig aufgenommenen Ausländer*innen, dem «F-Ausweis/Ausländer». Dieser Status, den sie auch heute mit 25 Jahren noch hat, gibt ihr das Recht, in der Schweiz zu leben. Doch ihre grundlegendsten Rechte bleiben damit eingeschränkt.
Viele Afghaninnen und Afghanen leben seit Jahren in der Schweiz mit einer vorläufigen Aufnahme, dem sogenannten F-Ausweis. Damit können sie sich beruflich kaum auf dem Schweizer Arbeitsmarkt etablieren und bleiben am Rand der Gesellschaft.
Mit dem Schutzstatus S erhalten betroffene Personen rasch und unbürokratisch Schutz in der Schweiz – ohne Durchführung eines ordentlichen Asylverfahrens.
Junge Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosseltern bereits in der Schweiz gelebt haben und die selber in der Schweiz geboren sind, können sich seit Februar 2018 erleichtert einbürgern lassen. Bis zum 15. Februar 2023 besteht diese Möglichkeit auch noch für Personen, die älter als 25 und jünger als 40 Jahre alt sind.
Ergebnisse einer Onlinebefragung bei Führungs- und Fachpersonen von staatlichen und nicht-staatlichen Institutionen im Migrations- und Sozialbereich sowie statistische Analysen zur Entwicklung des Sozialhilfebezugs 2016 bis 2019
Studie zum Nichtbezug von Sozialhilfe durch Ausländerinnen und Ausländer
Das Anfang 2019 in Kraft getretene revidierte Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) sieht vor, dass Ausländerinnen und Ausländern, die Sozialhilfe beziehen, die Niederlassungsbewilligung entzogen oder die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung verweigert werden kann. In der Sozialhilfepraxis wird seit einiger Zeit beobachtet, dass Bedürftige deswegen vermehrt auf den Bezug von Sozialhilfeleistungen verzichten.
Der russische Angriffskrieg in der Ukraine wird immer brutaler, die anhaltende Bombardierung ukrainischer Städte fordert immer mehr zivile Opfer. Hunderttausende Schutzsuchende sind auf der Flucht – innerhalb des Landes und in die Anrainerstaaten. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) fordert die EU auf, den Notfallmechanismus zum vorübergehenden Schutz der Kriegsflüchtlinge zu aktivieren.
Seit dem 15. Februar 2018 können sich Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosseltern bereits in der Schweiz gelebt haben und die selber in der Schweiz geboren sind, erleichtert einbürgern lassen. Von diesen circa 25 000 Personen erhielten seither bis Ende 2020 jedoch lediglich 1847 Personen den Schweizer Pass.
Hochschulabsolventinnen und -Absolventen aus den USA, Grossbritannien, China, Russland und allen anderen Nicht-EU-Staaten sollen einfacher in der Schweiz bleiben können. Diesen Vorschlag hat der Bundesrat gemacht, weil das National- und Ständerat wünschten.
Sie schafft Not. Noch schlimmer: Sie tut es ohne jede Not. Als gäbe es nichts Wichtigeres in diesem reichen Land, in einer für viele schwierigen Zeit. Am Mittwoch, 26. Januar, schlug Justizministerin Karin Keller-Sutter (FDP) dem Bundesrat vor, die Sozialhilfe für alle Menschen aus Drittstaaten zu kürzen, wenn sie diese in den ersten drei Jahren nach Erteilung ihrer Aufenthaltsbewilligung beziehen.
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) ist der Ansicht, dass es Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation leichter gemacht werden sollte, sich einbürgern zu lassen, weshalb sie eine entsprechende parlamentarische Initiative beschlossen hat.
Seit einer Gesetzesänderung 2018 gibt es weniger Einbürgerungen – für viele Menschen sind die Hürden zu hoch geworden.
Die Schweiz vergibt ihr Bürgerrecht sehr restriktiv. Erst gerade scheiterte ein neuer Anlauf, dies zu ändern. Dabei stehen alle Zeichen auf Inklusion. Das Land droht den Anschluss an die Gegenwart zu verlieren.
Afghan:innen in der Schweiz versuchen verzweifelt, ihre Verwandten mit humanitären Visa hierherzubringen. Doch der Bund lehnt praktisch alle Gesuche ab. Beratungsstellen sprechen von Willkür und fehlender Rechtsstaatlichkeit.
Er hat viel verbockt und ist ein Pechvogel. Nun soll er ausgeschafft werden – wegen seiner Straftaten. Aber auch, weil die Schweiz einst seiner Mutter das Bürgerrecht nahm.
Eine 33-jährige Kosovarin, die als Zehnjährige in die Schweiz kam, ist in ihrer Luzerner Gemeinde doch noch eingebürgert worden. Warum dauerte das so lange?
Die Schweiz will erwachsene Dschihadreisende nicht ins Land zurückholen und hat kürzlich einer Frau das Bürgerrecht entzogen. Damit stellt sie sich gegen Uno und IKRK.
Wer hierzulande auf die Welt kommt, soll nicht automatisch den Schweizer Pass erhalten. Der Ständerat lehnt das ab. Prüfen möchte er dagegen eine erleichterte Einbürgerung von Secondos.
Der Schwerpunkt der neusten ZESO-Ausgabe widmet sich dem wenig bekannten Phänomen der Obdachlosigkeit in der Schweiz. Sie gehört zu den extremen Formen von Armut und gesellschaftlicher Exklusion. Beispiele aus Basel, Zürich und Genf schildern wie Städte damit umgehen.