Mütter hinter Gittern dürfen ihre Kinder wieder berühren
Um jeden Preis wollte der Kanton Bern verhindern, dass das Virus hinter die Gefängnismauern gelangt. Deshalb gelten im Justizvollzug strenge Vorschriften: Teilweise durften Insassinnen und Insassen keinen Besuch empfangen; und wenn Besuche erlaubt sind, dann nur hinter Plexiglasscheiben. Es gilt zudem eine Ausgangs- und Urlaubssperre.