Prekäre Lebenssituationen in den Rückkehrzentren
Bei der Überprüfung der Rückkehrzentren des Kantons Bern wurden diverse Menschenrechtsverletzungen sowie Missachtungen der Kinderrechtskonvention festgestellt.
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Bei der Überprüfung der Rückkehrzentren des Kantons Bern wurden diverse Menschenrechtsverletzungen sowie Missachtungen der Kinderrechtskonvention festgestellt.
Studie zum Nichtbezug von Sozialhilfe durch Ausländerinnen und Ausländer
Das Anfang 2019 in Kraft getretene revidierte Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) sieht vor, dass Ausländerinnen und Ausländern, die Sozialhilfe beziehen, die Niederlassungsbewilligung entzogen oder die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung verweigert werden kann. In der Sozialhilfepraxis wird seit einiger Zeit beobachtet, dass Bedürftige deswegen vermehrt auf den Bezug von Sozialhilfeleistungen verzichten.
Die Berner Rückkehrzentren stehen unter Beschuss, die Bedingungen seien unwürdig. Andere Kantone sind weniger strikt.
Das Parlament verhandelt aktuell eine Motion, welche die Landesverweisung in leichten aber eindeutigen Fällen per Strafbefehl und ohne amtliche Verteidigung zulassen will. Dies würde den Anspruch auf ein faires Verfahren verletzen.
Er hat viel verbockt und ist ein Pechvogel. Nun soll er ausgeschafft werden – wegen seiner Straftaten. Aber auch, weil die Schweiz einst seiner Mutter das Bürgerrecht nahm.
Armutsbetroffene Migrant:innen laufen Gefahr, aufgrund von Sozialhilfebezug ausgeschafft zu werden. Dieser Extremfall tritt selten ein, doch das Migrationsamt setzt Betroffene vorher oft jahrelang unter Druck. Grund dafür ist die fehlende Zusammenarbeit der Behörden – und die systematische Diskriminierung von Migrant:innen.
Statt die Schweiz zu verlassen, leben Familien mit abgelehntem Asylgesuch über Jahre hinweg im Rückkehrzentrum. Die Bedingungen dort sind wenig kinderfreundlich.
Ihre Eltern müssten die Schweiz verlassen, stattdessen leben sie mit ihnen über Jahre im Rückkehrzentrum. Wie geht es diesen Kindern? Drei Mütter aus dem Kanton Bern erzählen.
Während in den letzten zwei Jahren pandemiebedingt massiv weniger Flugzeuge Schweizer Boden verliessen, wurden Ausschaffungsflüge weiterhin durchgeführt – unter anderem im Januar 2021 nach Äthiopien.
Syriens Geheimdienste haben zurückgekehrte Flüchtlinge nach Erkenntnissen der Menschenrechtsorganisation Amnesty International inhaftiert, gefoltert und verschwinden lassen. In einem veröffentlichten Bericht dokumentiert Amnesty «schwerste Menschenrechtsverletzungen» an 66 Menschen. Darunter seien fünf Todesfälle sowie Vergewaltigungen. 17 Menschen seien spurlos verschwunden, heisst es weiter.
Die Behörden bewilligen deutlich mehr Härtefallgesuche von vorläufig Aufgenommenen. Die Migrationskrise von 2015 spielt dabei eine Rolle. Flüchtlingshelfer fordern dennoch, dass die Schweiz mehr tut.
Die Gewalt im krisengeschüttelten Land eskaliert. Die Zahl der afghanischen Asylbewerber hat zugenommen. Droht der Schweiz eine neue Migrationswelle?
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat mit einer einstweiligen Verfügung die Rückführung eines abgelehnten Asylsuchenden aus Österreich nach Afghanistan gestoppt. Angesichts der sich fortlaufend verschlechternden Sicherheitslage sind Rückführungen nach Afghanistan auch aus der Schweiz unhaltbar.
In Afghanistan spitzt sich mit den Angriffen der Taliban die Sicherheitslage zu. Trotzdem bleiben Abschiebungen möglich.
Eine 64-jährige Thailänderin lebt seit fast dreissig Jahren unbescholten in der Schweiz. Eines Tages findet sie unter einem Tisch an ihrem Arbeitsplatz ein kleines Paket, das sie zur Straftäterin macht. Die Konsequenzen sind dramatisch.
In ihrem heute veröffentlichten Bericht legt die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) ihre Empfehlungen zu den 37 polizeilichen Zuführungen und 23 zwangsweisen Rückführungen auf dem Luftweg dar, die sie von April 2020 bis März 2021 begleitet hat – einer Zeit, die von der Covid-19-Pandemie geprägt war. Die Kommission stuft bestimmte Praktiken der Polizei, die weiterhin angewendet werden, als unangemessen ein.
Vor fünf Jahren flüchtete Omar Habibi* aus Afghanistan in die Schweiz, in der Hoffnung, hier ein sicheres Zuhause zu finden wo er bleiben kann. Zunächst sieht es gut aus für ihn, denn Omar findet nebst vielen Freunden auch eine Lehrstelle als Koch. Doch dann erhält er unerwartet einen negativen Asylentscheid.
Um Ausschaffungen zu ermöglichen, sollen abgewiesene Asylsuchende künftig zu einem Covid-19-Test gezwungen werden können. Das sieht ein Gesetzesentwurf des Bundesrates vor. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) lehnt das Vorhaben ab.
Aus Angst davor, ausgeschafft zu werden, meiden viele Ausländer den Gang auf das Sozialamt. Mit einem parallelen Sozialhilfesystem will der Zürcher Sozialvorsteher diesen Menschen unter die Arme greifen. Noch sind aber viele Fragen offen.
Ein neuer Bericht von Amnesty International deckt auf, wie die griechische Grenzpolizei Menschen auf der Flucht selbst Hunderte Kilometer entfernt von der Grenze gewaltsam aufgreift und in die Türkei abschiebt.