Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung
Empirische Studie zu Bedingungen der Teilhabe im Ambulant betreuten Wohnen in Bayern
Ambulant betreutes Wohnen steht für mehr Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung und findet in der fachlichen und sozialpolitischen Diskussion viel Unterstützung. Unklar ist jedoch, inwiefern die Bedingungen im Ambulant betreuten Wohnen geeignet sind, die Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung am Leben in der jeweiligen Stadt/Gemeinde zu fördern. Die vorliegende Arbeit stellt die persönlichen Erfahrungen der Menschen, die bereits ambulant betreut leben, in den Vordergrund.