Dauerhaft arbeitsunfähige Ausländer dürfen nicht in jedem Fall in der Schweiz bleiben
Das Bundesgericht befasst sich erstmals vertieft mit der Frage, unter welchen Umständen arbeitsunfähige EU- und Efta-Bürger in der Schweiz bleiben dürfen. Es kommt zum Schluss: nur dann, wenn sie gar keinen zumutbaren Job mehr ausüben können.