Auch Zürich erfasst Hate Crimes – nicht bloss für die Statistik
Nach dem Kanton Freiburg führt nun auch die Stadt Zürich eine Statistik zu Hassverbrechen. Auch als Signal an die Opfer.
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Nach dem Kanton Freiburg führt nun auch die Stadt Zürich eine Statistik zu Hassverbrechen. Auch als Signal an die Opfer.
Spätestens nach 30 Jahren verjähren Delikte, selbst wenn sie eine lebenslange Gefängnisstrafe zur Folge haben. Das Parlament möchte dies nun ändern. Allerdings war der Entscheid sehr knapp.
Die sogenannte restaurative Justiz will Opfer und Täter zusammenbringen. Als Therapie für die Opfer und zum Verhindern neuer Verbrechen.
Aufgrund des im Jahresbericht zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2020 ausgewiesenen Anstiegs der Jugendkriminalität hat die Kantonspolizei Zürich im November 2020 mit der Erarbeitung von Grundlagen für ein neues Jugendprojekt begonnen.
Auch im Rechtsstaat Schweiz kommt es immer wieder vor, dass sich Personen im Strafvollzug befinden, ohne zu wissen weshalb. Grund dafür ist die Anwendung der Zustellfiktion bei Strafbefehlen, welche unbedingte (Freiheits-)Strafen enthalten.
Ein Mann muss wegen Vergewaltigung einer 17-jährigen Frau ins Gefängnis. Die Urteilsbegründung sorgt für Empörung.
Im Juli sorgte das Gericht für Schlagzeilen. Nun präzisieren die Richter: Das Opfer trage keine Mitverantwortung.
Diese Woche schlug der Staat in Italien wieder einmal zu: Ziel war die kalabrische ’Ndrangheta und ihr internationales Mafia-Netzwerk.
Kommentar
Polizeiarbeit ist zunehmend präventiv orientiert. Diese «Vorverlagerung» polizeilicher Massnahmen wirft allerdings Fragen auf: Die Grenzen zwischen Polizei- und Strafrecht verwischen sich immer mehr.
Nach heftigen Anfeindungen gegen Simonetta Sommaruga und Andreas Glarner wurden Täter zu Geldstrafen verurteilt. Der Druck auf eine Regulierung der sozialen Medien steigt.
«Die Polizei ist ein bisschen zu träge, zu konservativ, zu wenig risikofreudig.» Das sagt Tobias Bolliger.
Gewalttaten verhindern, lange bevor es zur Eskalation kommt: Das ist das Ziel des polizeilichen Bedrohungsmanagements. Zwanzig Jahre nach dem Attentat von Zug haben viele Kantone das Instrument eingeführt. Gespeichert wird längst nicht nur, wer wirklich gefährlich ist.
Der Entscheid sorgte für allerlei Aufsehen: Ende Juli reduzierte das Appellationsgericht Basel-Stadt in einem Vergewaltigungsfall das Strafmass. In der mündlichen Begründung nahm es hierfür auch Bezug auf das Verhalten des Opfers: Man müsse feststellen, dass die Frau «mit dem Feuer gespielt» habe, weil sie Abend der Vergewaltigung zuvor in einem Club mit einem anderen Mann herumgemacht habe. Dabei habe sie «falsche Signale» an Männer ausgesendet, sie hätten mir ihr leichtes Spiel.
Psychotraumatologe Jan Gysi behandelt Opfer von organisierter Gewalt. Schilderungen von satanistischen Ritualen begegnet er mit Vorsicht.
UNO-Menschenrechtsexperte Olivier de Frouville nimmt die Schweiz in die Pflicht: Es bestehe ein klarer Zusammenhang zwischen illegal adoptierten, in die Schweiz gebrachten Kindern aus Sri Lanka und dem organisierten Menschenhandel.
In der Schweiz erheben die Behörden zu wenige Informationen, um den Zugang von Frauen zur Justiz zu gewährleisten. Dies zeigt eine Auswertung der bestehenden Datenerhebungen durch das SKMR. Damit die Schweiz ihren grund- und menschenrechtlichen Verpflichtungen nachkommen kann, sind ergänzende Umfragen notwendig, z.B. in der Form von legal need surveys.
Für Vergewaltigungsopfer werden Strafverfahren oft zur Tortur: Das sagt Patrizia Krug, Erste Staatsanwältin im Kanton Baselland. Nicht nur das Strafgesetz sei aus dem letzten Jahrhundert – sondern oft auch die Mentalität im Gerichtssaal.
Die Anzeige von Missbrauchsopfer Walter Novak erfolgte erst Jahrzehnte nach der Tat. Zu spät? Nein, entscheidet das Thurgauer Obergericht. Novaks Forderungen nach Entschädigung seien noch nicht verjährt. Das Urteil könnte die katholische Kirche in Bedrängnis bringen.
Soziale Netzwerke, Chats und Online-Spiele – im Internet gehört der Kontakt zu Unbekannten für Kinder häufig zum Alltag – nicht ohne Risiko. Wer sich tatsächlich hinter einem fremden Online-Profil verbirgt, ist nie sicher zu erkennen. Mit einem neuen Präventionsvideo möchte die Landesanstalt für Medien NRW Schüler*innen über das Thema Cybergrooming aufklären.
Ausschreibungen
Die Studie soll eine Übersicht der Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Cyber-Sexualdelikten – und deren Akteurinnen und Akteure – in der Schweiz erstellen. Sie soll aufzeigen, welche erfolgsversprechenden Praktiken es gibt und welche Möglichkeiten und Grenzen der verschiedenen Massnahmen bestehen. Zudem soll der Verantwortungs- und Wirkungsbereich der Akteurinnen und Akteure untersucht werden. Gestützt darauf sollen allfällige Lücken identifiziert und Empfehlungen für die Schweiz formuliert werden. Die Ergebnisse werden in den Bundesratsbericht zum Postulat Quadranti (19.4111) einfliessen.