Trotz Gewalt und Pushbacks: Bundesverwaltungsgericht heisst Rückführungen nach Kroatien weiterhin gut
Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) heisst die Rückführung von Asylsuchenden nach Kroatien weiterhin gut und bestätigt damit die bisherige Dublin-Praxis der Schweizer Behörden. Für die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) ist dieser Entscheid nicht nachvollziehbar.