Reformvorschläge sichern AHV nur für wenige Jahre
Sowohl der Bundesrat wie auch der Ständerat haben Ideen zur Rettung der Altersvorsorge. Laut einer Studie ein Schritt in die richtige Richtung – mehr aber nicht.
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Sowohl der Bundesrat wie auch der Ständerat haben Ideen zur Rettung der Altersvorsorge. Laut einer Studie ein Schritt in die richtige Richtung – mehr aber nicht.
Ich habe vor kurzem etwas Geld geerbt. Ich würde es gerne in die AHV einzahlen, damit ich später eine höhere AHV-Rente erhalte. Ist das möglich?
Seit dem Tod meines Mannes vor fünf Jahren bekomme ich eine Witwenrente. In ein paar Monaten werde ich 64 Jahre alt. Ich denke darüber nach, den Bezug meiner Altersrente aufzuschieben. Erhalte ich die Witwenrente während der Aufschubdauer?
Bundesgericht, Urteil 9C_462/2015 vom 5. August 2015
Ein Rentner wehrte sich bei der Schweizerischen Ausgleichskasse gegen die Berechnung seiner AHV. Er forderte, dass eine Beitragslücke aus dem Jahr 1979 bei der Berechnung seiner Rente nicht zu berücksichtigen sei. Denn die Ausgleichskasse habe es damals unterlassen, die Beiträge einzufordern. Die Kasse hätte ihn mahnen sollen.
So würden sich die Vorschläge der Ständeratskommission auf verschiedene Akteure auswirken.Die Eckpunkte der Reform sind klar: Das Frauenrentenalter soll auf 65 Jahre erhöht und der Mindestumwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge (BVG) von 6,8 auf 6 Prozent gesenkt werden – und trotzdem sollen die Renten gleich bleiben. Zum Thema: Intakte Chancen für Rentenreform (NZZ)
HeimG und landesrechtliche Fortentwicklungen am Beispiel Hessens
Der umfassende Schutz der pflegebedürftigen Menschen betrifft deren Äquivalenz-, Integritäts- und Entfaltungsinteresse.Die Autorin untersucht die diesbezüglichen Schutzmechanismen durch Betrachtung des 1975 als bundeseinheitliches Heimrecht etablierten Bereichs, der sich nicht erst seit der Föderalismusreform 2006 fortwährend im Wandel befindet. Nicht zuletzt variiert die Terminologie der Landesgesetzgeber erheblich, so dass die Autorin den allgemein als veraltet angesehenen Begriff des Heimrechts durch den neuen Begriff des Pflegewohnrechts rechtswissenschaftlich und zeitgemäss handhabbar zu machen versucht.Im Fokus der Arbeit steht die Verschränkung der zivilrechtlichen und aufsichtsrechtlichen Mechanismen des Verbraucherschutzes im sensiblen Bereich des Pflegewohnrechts.
Der Artikel von Mélanie Sauvain, erschienen in der Zeitschrift "Soziale Sicherheit", gibt einen Überblick über die Neuerungen seit 1.1.2015 und laufende Reformen, und zwar zu folgenden Themen:
Die einzige schweizerische Fachzeitschrift für Kindes- und Erwachsenenschutz dient einer interdisziplinär abgestützten Rechtspraxis des Kindes- und Erwachsenenschutzes. Sie richtet sich an interessierte Berufsgruppen in Verwaltung, Justiz und privaten Organisationen, die mit sozialjuristischen Hilfeleistungen betraut sind, sowie an Wissenschaftskreise in den Bereichen Recht, Sozialarbeit, Psychologie und Pädagogik.
100 Versicherungsfragen und Leistungsfälle
Das Recht der beruflichen Vorsorge ist komplex. In der beruflichen Vorsorge verschränken sich Bundessozialversicherungsrecht – und damit zwingendes Recht – mit Privatrecht und damit dispositivem, Parteiabsprachen zugänglichem Vertragsrecht.
Die Begünstigtenordnung von Art. 20a BVG kann als sozialpolitische Errungenschaft betrachtet werden. Sie regelt die Voraussetzungen der Hinterlassenenleistungen für sogenannte weitere Hinterbliebene des Vorsorgenehmers, z.B. für seine Lebenspartnerin. Die vorliegende Arbeit bietet eine umfassende Darstellung der Begünstigtenordnung und nimmt zu damit verbundenen aktuellen Rechtsfragen Stellung.
Band 1: Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie Ergänzungsleistungen
Die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung als die am meisten in der Bevölkerung verankerten Sozialversicherungszweige haben im Rahmen der gesamente Sozialversicherung eine sehr zentrale Stellung inne. Um den Zugang zu der vielschichtigen und streckenweise eher technischen Materie zu erleichtern, werden der Gesetzessystematik folgend und auf die Gemeinsamkeiten der drei Gesetzeswerke aufbauend die Alters- und Hinterlassenenversicherung, die Invalidenversicherung und de Ergänzungsleistungen in Frage- und Antwortform aufgeschlüsselt und anhand von Beispielen erläutert. Es handelt sich um eine umfassende Erschliessung der Grundlagen unter Berücksichtigung der neusten Gesetzgebung und Rechtsprechung. Das Repetitorium dient daher als Hilfsmittel beonders Studienzwecken und der Prüfungsvorbereitung.
Die Rechte von älteren Personen geraten angesichts der absehbaren demographischen Entwicklung zunehmend in den Fokus. Nun hat die UNO-Generalversammlung Ende November 2012 entschieden, einen Vorschlag für ein rechtlich verbindliches Dokument zur Stärkung der Menschenrechte von älteren Personen ausarbeiten zu lassen. Dieser Schritt erstaunt.
Ende der Anhörung zur Zukunft der zweiten Säule
Die Zukunft der zweiten Säule spaltet die Parteien. Die Bürgerlichen wollen den Umwandlungssatz und damit die Renten senken, die Linke will davon nichts wissen. Eine breite Allianz der Parteien von SVP bis GLP macht zudem Druck auf den neuen Innenminister Alain Berset.
Die 2005 erstmals erschienene zusammenhängende Darstellung des Rechts der beruflichen Vorsorge der Schweiz ist auf grosses Interesse gestossen. Die Publikation gilt mittlerweile als Standardwerk zum komplexen Recht der beruflichen Vorsorge. Das Konzept, Fragen der Anwendung der verschiedenen Normen, aber auch die Koordination der beruflichen Vorsorge mit anderen Sozialversicherungsgesetzen sind Gegenstand dieser Publikation.
Hat ein in einer Lebensgemeinschaft lebender Partner den anderen "erheblich" unterstützt und verstirbt, fällt dem überlebenden Partner eine Lebenspartnerrente zu. Das Bundesgericht klärt den Umfang der Unterstützung jedoch nicht restlos.
Die 34-jährige Christiana Fountoulakis ist jüngste Rechtsprofessorin der Schweiz und forscht zum Thema "Alter und Würde". Für sie ist klar: Das Recht muss stärker auf die Situation betagter Menschen eingehen.
Die 34-jährige Christiana Fountoulakis ist jüngste Rechtsprofessorin der Schweiz und forscht zum Thema "Alter und Würde". Für sie ist klar: Das Recht muss stärker auf die Situation betagter Menschen eingehen.