Fluchthilfe - Angriff auf Art. 116 Ausländergesetz
Nächste Woche muss die Fluchthelferin Anni Lanz erneut vor Gericht. Eine breite Allianz von UnterstützerInnen fordert derweil die Abschaffung der Bestimmung, die Fluchthilfe strafbar macht.
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Nächste Woche muss die Fluchthelferin Anni Lanz erneut vor Gericht. Eine breite Allianz von UnterstützerInnen fordert derweil die Abschaffung der Bestimmung, die Fluchthilfe strafbar macht.
20 Optionen werden von einer Expertengruppe geprüft – der Bundesrat entscheidet im November. Eine mögliche Massnahme betrifft selbst Schweizer Bürger: Eine Einschränkung des Familiennachzugs steht zur Diskussion.
Sehr geehrte Frau Mauch, Ihr Vorschlag platzte mitten ins Sommerloch: Als Zürcher Stadtpräsidentin wollen Sie den im Kanton lebenden Menschen ohne Schweizer Pass auf kommunaler Ebene das Wahl- und Stimmrecht gewähren, nach zwei Jahren Aufenthalt schon – und bringen damit eine Idee ins Spiel, die nicht ganz neu ist und nach wie vor umstritten.
Das Seerecht muss modernisiert werden, meint der Kieler Rechtsprofessor Uwe Jenisch. Er regt ein internationales Symposium an, um die Grundlagen für ein zeitgenössisches Recht der Seenotrettung zu entwickeln.
IV-Bezüger, die in ihr Heimatland zurückkehren und fortan weder in der Schweiz wohnen noch hier erwerbstätig sind, verlieren ihren Anspruch auf Wiedereingliederungsmassnahmen. Dies hält das Bundesgericht fest. BGer-Urteil 9C_760/2018 vom 17. 7. 19
Auswirkungen auf die Sozialhilfe im Kanton Zürich
Ein in Deutschland angeklagter prominenter Neonazi zieht in die Schweiz: Rechtsradikale Netzwerke funktionieren auch hierzulande.
Ein Entscheid des Verwaltungsgerichts zeigt: Die Zürcher Sicherheitsdirektion scheint gewillt, die Grenzen der erlaubten Repression im Umgang mit abgewiesenen Asylsuchenden zu erproben – und ihre Praxis mit widerrechtlichen Mitteln zu verteidigen.
Medienmitteilung des Staatssekretariats für Migration SEM
Am 14. Dezember 2018 verabschiedete das Parlament eine Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG), die der jüngsten Entwicklung des nationalen und internationalen Rechts und der Praxis im Migrationsbereich Rechnung trägt. Infolgedessen müssen mehrere Verordnungen angepasst werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Mai 2019 das Vernehmlassungsverfahren für diese Verordnungsänderungen eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis am 22. August 2019.
Der Schutzstatus S wurde noch nie angewendet. Er ist teuer, unnötig kompliziert und löst kein einziges Problem. Trotzdem will ihn die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) nun punktuell verschärfen: Der Familiennachzug soll neu erst nach drei Jahren und mit Auflagen möglich sein. Aus Sicht der SFH ist das reine Symbolpolitik. Die Reform eines Phantomstatus ist überflüssig – sie kostet viel, bringt aber nichts. Die SFH fordert stattdessen die Abschaffung des Status S.
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft eines Bürgers Ex-Jugoslawiens mit kosovarischer Herkunft sowie den Widerruf seines Asylstatus. Die Umstände für die frühere Anerkennung der Eigenschaft als Flüchtling sind inzwischen weggefallen. Der Betroffene kann den Schutz der aktuellen Republik Kosovo in Anspruch nehmen. (Urteil D-4282-2015)
Die Schweiz vollzieht Zwangsausschaffungen in Herkunftsländer mit prekärer Sicherheits- und Menschenrechtslage. Sie führt auch Dublin-Überstellungen in Staaten durch, in denen die Rechte der Schutzsuchenden nicht gewährleistet sind – Ausnahmen für besonders verletzliche Personen gibt es kaum. Das Ziel: die Abschreckung von Asylsuchenden. Die SFH kritisiert diese äusserst restritive Praxis seit Jahren und fordert die Behörden auf, beim Vollzug von Wegweisungen keine Menschenrechtsverletzungen in Kauf zu nehmen.Mehr zum Thema:Wieder zwei Ausschaffungen in Krisengebiete (Tages-Anzeiger)Zwangsausschaffungen: Bund engagiert Firma ohne Bewilligung (der Bund)
Das Parlament spürt das Wahljahr und zeigt Härte. Nach der Ausschaffung von Terroristen in Folterländer geht es nun um Ausbürgerungen.
Der Staatenlosigkeits-Index des European Network on Statelessness bietet seit 2018 eine Übersicht über die Situation von Staatenlosen in Europa. Der Index erlaubt es zu vergleichen, wie 18 verschiedene europäische Staaten – darunter auch die Schweiz – Personen ohne Staatsangehörigkeit schützen und was sie unternehmen, um die Zahl der Staatenlosen zu verringern sowie die Entstehung von neuer Staatenlosigkeit zu vermeiden. 2019 wurde der Index um weitere Länderprofile sowie neue Fragen – darunter der Entzug der Staatsangehörigkeit und Staatenlosigkeit in Rückübernahmeabkommen – erweitert.
(Urteil 8C_603/2018)
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat zu Recht die Erhöhung der Nothilfe für einen abgewiesenen Asylbewerber mit Diabetes abgelehnt. Gemäss der vom Betroffenen eingereichten Arztberichte muss er keinen speziellen Ernährungsplan mit bestimmten, festgelegten Lebensmitteln einhalten, die besondere Kosten auslösen würden. Vielmehr kann er die ärztlich empfohlene Ernährung auch ohne Erhöhung der Nothilfe beschaffen.
Das Bundesgericht weist die Beschwerde eines abgewiesenen, an Diabetes leidenden Asylbewerbers ab. Er hatte eine Erhöhung der Nothilfe von 8 Franken 50 auf 16 Franken gefordert, um sich diabetesgerecht ernähren zu können.
Am 1. März startet das neue Asylverfahren. Geflüchtete werden in einem geschlossenen System isoliert. Unterstützung und Widerstand sind dann so schwierig wie nie zuvor.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat die Rechtsberatungsstellen bezeichnet, an die sich Asylsuchende in den Kantonen ab dem 1. März 2019 kostenlos wenden können. Zugelassen werden Rechtsberatungsstellen von Caritas und dem Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz (HEKS) sowie weiterer gemeinnütziger Trägerschaften. Diese Rechtsberatungsstellen bieten Asylsuchenden bereits heute Beratung und rechtliche Vertretung an. Bei Schritten, die für den Asylentscheid relevant sind, werden sie im erweiterten Asylverfahren neu durch den Bund pauschal entschädigt.
Am 1. März 2019 treten in der gesamten Schweiz die neuen, beschleunigten Asylverfahren in Kraft: Die meisten Verfahren werden innert 140 Tagen in einem Bundesasylzentrum (BAZ) abgeschlossen. Damit die Asylverfahren effizient durchgeführt werden können, sind die Asylsuchenden und die für das Verfahren zuständigen Personen oder Organisationen neu unter einem Dach, in einem Zentrum des Bundes, vereint. Die Neustrukturierung des Asylbereichs, die 2016 von zwei Dritteln der Stimmbevölkerung angenommen worden ist, beruht auf einer engen Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden.Mit beklemmender Effizienz (Woz)