Eingetragener Partner wird nicht als Vater von Leihmutterschaftskind registriert
Urteil vom 21. Mai 2015
Der eingetragene Partner des genetischen Vaters eines Kindes, das in Kalifornien durch Leihmutterschaft geboren wurde, kann sich im Personenstandsregister der Schweiz nicht als Elternteil registrieren lassen. Die Anerkennung des amerikanischen Vaterschaftsurteils ist mit dem schweizerischen Ordre public nicht vereinbar. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde des Bundesamtes für Justiz (BJ) gut. Das Gericht lässt offen, ob in anderen Situationen eine unterschiedliche Beurteilung angebracht wäre.Zum Thema:- Das Bundesgericht spricht einem Männerpaar die Elternschaft ab (Pink Cross)- Ein Kind darf nicht zwei Väter haben (SRF)