Die Notfallanordnung ist dem Menschen zumutbar
Sibylle Berg und andere Prominente empören sich, weil Alten eine Auseinandersetzung mit dem Lebensende empfohlen wird. Das ist unfair. Vor allem den Alten gegenüber.
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Sibylle Berg und andere Prominente empören sich, weil Alten eine Auseinandersetzung mit dem Lebensende empfohlen wird. Das ist unfair. Vor allem den Alten gegenüber.
Das Coronavirus zwingt Menschen aus Risikogruppen, sich mit unangenehmen, aber wichtigen Fragen auseinanderzusetzen.
Was wir wissen. Was wir tun können. Wie wir uns darauf einstellen. Schweizer Ausgabe
Gian Domenico Borasio, einer der führenden Palliativmediziner Europas, steht seit vielen Jahren für eine Medizin am Lebensende, die das Leiden lebensbedrohlich Erkrankter lindert, ihre Lebensqualität und die ihrer Angehörigen verbessern will – statt künstlich den Sterbeprozess zu verlängern. In ›Über das Sterben‹ beschreibt er, was wir heute über das Sterben wissen und welche Mittel und Möglichkeiten wir haben, unsere Angst vor dem Tod zu verringern sowie uns auf das Lebensende vorzubereiten.Wie das Gesundheitswesen organisiert und geregelt ist, einschliesslich der ärztlichen Ausbildung und der Patientenversorgung am Lebensende, unterscheidet sich von Land zu Land. Damit sind auch die Strukturen der Sterbebegleitung in der Schweiz ganz andere als in Deutschland.
Von der Patientenverfügung zur gesundheitlichen Vorausplanung
"Advance Care Planning" (ACP, gesundheitliche Vorausplanung) zielt auf eine konsequent am vorausverfügten Patientenwillen orientierte Behandlung für den Fall, dass der Betroffene sich nicht mehr selbst äussern kann. Realisiert wird diese grundlegend neue Herangehensweise durch die Etablierung eines professionell begleiteten Kommunikationsprozesses, der Menschen bei der Entwicklung ihrer individuellen Patientenverfügung unterstützt. Hinzu kommt ein diesbezüglicher Wandel im Gesundheitssystem, in dessen Folge ein solches qualifiziertes Beratungsangebot insbesondere älteren und chronisch kranken Menschen aktiv angeboten wird. Darüber hinaus müssen die angemessene Dokumentation, die Aktualisierung und zuverlässige Beachtung des vorausverfügten Patientenwillens gewährleistet werden.
Die Themen "Patientenrechte" und "Sterbehilfe" stehen seit Jahren im Fokus der gesellschaftlichen Debatte. Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren auf diesem Feld für Klarstellungen gesorgt. Auch nach der gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung sind aber viele Fragen offen geblieben. Im Zentrum dieser Arbeit steht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der von einem einwilligungsunfähigen Demenzkranken geäusserte Wille den Regelungen in einer Patientenverfügung vorgehen kann. Die Arbeit gibt einen Überblick über die bisher vertretenen Lösungsansätze und entwickelt einen eigenen Ansatz im Lichte der jüngsten verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Zwangsbehandlung.
Auf einmal hilflos
Wenn man plötzlich hilflos ist als Folge eines Unfalls oder einer schweren Krankheit, wer hat dann die Vollmacht, wer darf dann über mein Leben entscheiden? Wie kann ich selbst für diesen Fall vorsorgen?
Der Weg zum selbstbestimmten Entscheid während der medizinischen Behandlung
Der Patientenkompass weist Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörigen bei medizinischen Fragen den Weg durch den "Dschungel" im Gesundheitswesen. Informierte Patienten und Angehörige können sich eine aktive Rolle in ihren medizinischen Behandlungen zutrauen und nehmen so selbstbestimmt Einfluss auf ihre Gesundheit.Was ist im Umgang mit medizinischen Informationen zu beachten? Welche Aspekte sind beim Behandlungsentscheid zu bedenken? Was können Patientinnen und Patienten zur eigenen Sicherheit im Spital beitragen? Wie lösen Betroffene Konflikte, die während oder nach der medizinischen Behandlung entstehen? Was tun, wenn Angehörige oder Patienten Behandlungsfehler vermuten? u.a.m.
Psychiatrische Patientenverfügung und Vertrauensperson stehen für Autonomie und Unterstützung von Menschen in Krisensituationen.
Mit dem «Docupass» lassen sich alle wichtigen Vorsorgedokumente in einem einzigen Dossier bündeln. Das Interesse an diesem Angebot ist gross, allerdings sind Seniorinnen und Senioren beim Ausfüllen der Papiere manchmal überfordert.
Informationen für Patientinnen und Patienten für eine partnerschaftliche Arzt-Patienten-Beziehung und zum neuen Erwachsenenschutzrecht.
Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie. Auch wenn Sie Ihren Willen einmal nicht mehr äussern können. Die Caritas-Patientenverfügung wurde von Fachleuten verschiedener Disziplinen entwickelt. Sie ist ein für Angehörige, Ärztinnen und Ärzte verbindliches Dokument.
Wer entscheidet über die medizinische Behandlung, wenn man wegen eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr urteilsfähig ist? Ab 2013 kann man vorsorglich eine vertretungsberechtigte Person bestimmen, die in diesem Fall anstelle der Patientin oder des Patienten alle nötigen Entscheidungen treffen kann. Das Institut Dialog Ethik hat dazu mit Unterstützung der Gesundheitsdirektion des Kantons Zug ein griffiges Instrument entwickelt: Die Patientenvollmacht.
Das Freiburger Netzwerk für psychische Gesundheit (FNPG), die Freiburgische Interessengemeinschaft für Sozialpsychiatrie (AFAAP) und die Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) präsentieren die erste Broschüre über Patientenverfügungen in der Psychiatrie im Kanton Freiburg. Eine Patientenverfügung ist der schriftliche Ausdruck des freien und aufgeklärten Willens einer Person über ihre medizinische Versorgung für den Fall ihrer Urteilsunfähigkeit und muss von den Gesundheitsfachpersonen grundsätzlich berücksichtigt werden.
Wissen Sie, wer Auskunft über Ihren Zustand bekommt, wenn Sie im Spital liegen und nicht ansprechbar sind? Niemand. Ausser Sie lesen hier weiter.
Im April 2009 ist die Referendumsfrist für das revidierte Erwachsenenschutzrecht abgelaufen. Erstmals setzt sich eine Dissertation eingehend und kritisch mit den neuen bundesrechtlichen "Selbstbestimmungsinstrumenten" auseinander.
Medizinisch-ethische Richtlininien und Empfehlungen
Vom Senat der SAMW am 19. Mai 2009 genehmigt.