Am Gericht: Durch die Nacht
Ein 14-Jähriger wird in Handschellen aus dem Unterricht geholt. Er hat einiges auf dem Kerbholz – und eine schwierige Geschichte. Die wird im Jugendstrafrecht berücksichtigt, denn da geht es nicht primär um Strafe.
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Ein 14-Jähriger wird in Handschellen aus dem Unterricht geholt. Er hat einiges auf dem Kerbholz – und eine schwierige Geschichte. Die wird im Jugendstrafrecht berücksichtigt, denn da geht es nicht primär um Strafe.
In Australien sitzen Kinder in Haft – die meisten von ihnen sind Ureinwohner. Das Strafmündigkeitsalter liegt wie in der Schweiz bei nur zehn Jahren. Doch während in der Schweiz das Prinzip Erziehung vor Strafe gilt, werden in Australien Kinder auch wirklich hinter Gitter gesteckt.
Cybermobbing soll unter Strafe gestellt werden, verlangen die Prix-Courage-Preisträger Nadya und Candid Pfister. Jetzt erhalten sie Hilfe von Nils Melzer, Uno-Experte für Folter.
Angebote, Bedarfe und Leerstellen
Wie ist der Stand politischer Bildung im Jugendstrafvollzug der Bundesrepublik? Die vorliegende Studie hat im Jahr 2019 über 40 Mitarbeiter*innen und fast 800 jugendliche Insassen befragt. Die hier vorgestellten Ergebnisse geben erstmals einen genauen Überblick über die Angebote und artikulierte Bedarfe. Die Befragung der Jugendstrafgefangenen erlaubt eine ausführliche Darstellung der Nutzung von politischen Angeboten durch die Insassen und die Erhebung von politischen Einstellungen.
Im Jugendstrafrecht ist Prävention wichtiger als Strafe. So bietet die Mediation eine Möglichkeit, dass sich Opfer und Täter aussergerichtlich einigen können. Gelingt dies für den einen Mittäter, für den anderen aber nicht, ist das nicht willkürlich, entscheidet das Bundesgericht.
In der SKP-Broschüre „Jugendkriminalität: Alles, was Recht ist“ wird das Jugendstrafrecht in der Schweiz Schritt für Schritt und mit Beispielen erklärt. Das Ziel des Jugendstrafrechts ist nicht Rache oder Vergeltung, sondern Resozialisierung und Nacherziehung.
Eine junge Frau, die im Alter von 15 Jahren nach Syrien verschwand, erscheint nicht vor Gericht. Ihr Verteidiger äussert sich zu den Beweggründen der Reise.
Jugendliche, die eine Straftat begangen haben, müssen mit 25 Jahren zwingend entlassen werden. Eine gefährliche Sicherheitslücke? Gefährlicher wäre es, Ungefährliche zu verwahren, schreibt die Strafrechtlerin Anna Coninx.
Handlungsmodelle für "gute Praxis" in der Jugendhilfe
Das Buch präsentiert Methodikvarianten für die aufsuchende Familienarbeit, für die Platzierung in Pflegefamilien, für die ambulante Arbeit mit Familien und Jugendlichen, für die Arbeit in stationären Settings sowie für die Jugendstrafrechtspflege. Allen Methodiken gemeinsam sind die Förderung von Entwicklungs- und Lernprozessen sowie die Orientierung an gelingender Alltagsbewältigung von Kindern, Jugendlichen und deren Eltern.
Die Jugendanwältinnen Alexandra Ott Müller und Carola Schill Merkli haben den schweizweit ersten Prozess gegen IS-Rückkehrer geführt. Sie sagen, welche Lehren sie aus dem Fall ziehen und weshalb radikale Jugendliche zu Hause oft verwöhnt werden.
Aussergerichtliche Mediationen im Rahmen von Jugendstrafverfahren helfen den künftigen Umgang zwischen Opfer und Täter oder Täterin zu klären. Obwohl sich dieses Vorgehen in den letzten Jahren bewährt hat und von der Jugendanwaltschaft geschätzt wird, werden Mediationen im Kanton Bern nur selten angewandt.
Ein Vergleich und Möglichkeiten für eine gelingende Zusammenarbeit zu Gunsten des Schutzes der Kinder und Jugendlichen
Im Rahmen der Bachelor-Thesis werden im ersten Teil die Grundkonzeptionen und Verfahrenspraxen des zivilrechtlichen und des strafrechtlichen Kindesschutzes verglichen. Der zweite Teil gibt Aufschluss über die Organisation der Zusammenarbeit zwischen der KESB Bern und der Jugendanwaltschaft Region Bern-Mittelland. Im dritten Teil wird erörtert, ob die Notwendigkeit besteht, Grundkonzeptionen und Verfahrenspraxen aufeinander abzustimmen und die Zusammenarbeit zwischen der KESB und der Jugendanwaltschaft zu optimieren, und welche Möglichkeiten es dazu gibt.
Dieses Buch führt in die beiden Gesetze ein, die das schweizerische Jugendstrafrecht regeln: Das Jugendstrafgesetz (JStG), in Kraft seit 2007, definiert die für Jugendliche anwendbaren Strafen und Schutzmassnahmen sowie deren Vollzug. Die seit 2011 geltende Jugendstrafprozessordnung (JStPO) umschreibt, wie die Strafuntersuchung und die Beurteilung durchgeführt werden. Einleitend werden Grundlagen erarbeitet, zur Jugendkriminalität und insbesondere zur Jugendgewalt und deren Prävention. Einbezogen werden psychologische, psychiatrische, soziologische und sozialpädagogische Erkenntnisse. Damit werden Angehörige aller am Jugendstrafrecht beteiligten Fachrichtungen angesprochen. Denn das angestrebte Ziel, straffälligen Jugendlichen Grenzen zu setzen und zugleich Orientierungshilfen zu vermitteln, kann nur mit einem interdisziplinären Vorgehen gelingen.
Die Zahl der Urteile steigt massiv. Experten fordern Aufklärung und mildere Strafen.
Das sexuelle Selbstbestimmungsrecht Jugendlicher und paternalistische Intentionen
Im Sexualstrafrecht lassen sich zwei grosse Schutzanliegen ausmachen, die auf den ersten Blick gegenläufig erscheinen: Auf der einen Seite steht der Schutz der positiven sexuellen Selbstbestimmung, d.h. die Freiheit, selbst zu entscheiden, wann, wo und mit wem sexuelle Kontakte stattfinden. Auf der anderen Seite steht der umfassende Schutz Minderjähriger vor Missbrauch, indem ihnen gerade diese Freiheit zu ihrem eigenen Wohl nicht zugestanden wird. Wie lassen sich die zwei Ziele – insbesondere im Hinblick auf Jugendliche – in Einklang miteinander bringen?Die Untersuchung bietet erstmals ein umfassendes Konzept von sexueller Selbstbestimmung im Strafrecht, das sich an der kontemporären Autonomiedebatte in der anglo-amerikanischen Philosophie orientiert.
Darüber, dass der Jugendstrafvollzug als Teil des Bildungs- und Erziehungssystems betrachtet werden muss, besteht weitestgehend Konsens. Umstritten ist jedoch, ob die Institution "Gefängnis" einschliesslich ihrer Programme die ihr zugesprochene Bildungs- und Erziehungsfunktion überhaupt erfolgreich wahrnehmen kann. Diesen Diskurs greift der Sammelband auf. Vor dem Hintergrund der Frage, ob der Jugendstrafvollzug ein Ort der Bildung/Erziehung sein kann, werden die Institution "Gefängnis", der mit ihr verbundene Anspruch der Förderung und die damit einhergehenden Spannungen unter verschiedenen Perspektiven beleuchtet.
Etwas mehr Jugendliche fremdplatziert und Erwachsene inhaftiert
Am 7. September 2016 waren schweizweit 477 Minderjährige nach Begehung einer Straftat ausserhalb ihrer Familien platziert. Zum ersten Mal seit Beginn der Stichtagserhebung für fremdplatzierte Jugendliche im Jahr 2010 zeigt sich ein Anstieg (+5%, +22 Personen zum Vorjahr). Der langjährige Trend liegt hingegen seit 2010 bei -45 Prozent. Am gleichen Tag waren 6912 Erwachsene in den Justizvollzugsanstalten inhaftiert (+28 Personen zum Vorjahr). Zwischen 1999 und 2016 hat sich die Anzahl inhaftierter Personen im vorzeitigen Strafvollzug auf 1032 mehr als verdoppelt. Dies geht aus der neusten Erhebung zum Freiheitsentzug und Jugendsanktionsvollzug des Bundesamts für Statistik (BFS) hervor.
Prozesse gegen Jugendliche finden unter Auschluss der Öffentlichkeit statt. Die Opferhilfe-Organisation Weisser Ring fordert, dass sich dies ändert.
Ein Berner Vater und sein Sohn sind des Mordes an einem Spiezer Heimleiter und dessen Zürcher Freundin angeklagt. Im Dezember wird den beiden der Prozess gemacht. Dem 48-Jährigen droht dabei lebenslänglich. Und seinem Sohn?
Grossrätliche Kommission stimmt der Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch und Partnerschaftsgesetzes zu