Unzureichender Schutz für die Opfer geschlechterspezifischer Gewalt
Die Schweiz hat dem Europarat im Juni 2021 ihren ersten Staatenbericht über die Umsetzung der Istanbul-Konvention überreicht. Zwar hat sich der Schutz von Gewaltopfern seit Anfang 2020 aufgrund einer Gesetzesrevision verbessert, doch die Massnahmen sind – trotz der internationalen Verpflichtungen der Schweiz – immer noch lückenhaft und unsystematisch.