Fachinformationen Medienschau

Für Sie gesammelt und aufbereitet

Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.

Nachrichten mit Schlagwort: Erbschaft

47 Beiträge gefunden


Lebenssinn und Erbe

In den modernen Gesellschaften des Westens nimmt das Übertragen von materiellen und immateriellen Gütern auf eine nachfolgende Generation einen hohen Stellenwert ein. Angesichts der aktuellen politischen Diskussion um das richtige Mass der Besteuerung von Erbschaften ist es kaum verwunderlich, dass Debatten zum Generationenübergang oft auf finanzielle bzw. materielle Aspekte reduziert werden. Damit werden viele Facetten ausgeblendet, die aus der Wirklichkeit der – durchaus manchmal konfliktreichen – Rezeption des Ererbten, der Gestaltung des eigenen Lebensentwurfs und der Weitergabe von ideellen und materiellen Werten nicht wegzudenken sind. 

Praxiskommentar Erbrecht

Nachlassplanung - Nachlassabwicklung - Willensvollstreckung - Prozessführung.

Der Praxiskommentar Erbrecht ist ein unentbehrliches Arbeitsinstrument für alle mit dem Erbrecht befassten Personen. Prägnant und übersichtlich werden die gesamten nachlassrelevanten Regelungen in einem Band kommentiert. Besondere Schwerpunkte liegen u.a. auf der Nachlassplanung und -abwicklung, den Steuern, der Willensvollstreckung und den prozessualen Aspekten. Speziell hingewiesen wird jeweils auf Fallstricke und Formulierungsmöglichkeiten. Die amtlichen Gesetzestexte sind um eine englische Übersetzung ergänzt.

Internationales Erbrecht

EuErbVO | IntErbRVG

Die Europäische Erbrechtsverordnung regelt das Internationale Erbrecht völlig neu. Sie tritt anstelle der nationalen Regelungen. Ab August 2015 sind nicht nur die Neuregelungen des auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendenden Rechts, sondern auch umfangreiche verfahrensrechtliche Bestimmungen hinsichtlich der internationalen Zuständigkeit in Erbsachen, der Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckbarerklärung mitgliedstaatlicher Entscheidungen sowie der Annahme öffentlicher Urkunden geltendes Recht.

Ktipp

Darlehen: Gehe ich bei der Erbteilung leer aus?

“Eine Tante hat mir vor einigen Jahren ein zinsloses Darlehen gewährt. Für die Rückzahlung wurden jährliche Ratenzahlungen vereinbart. Nun ist meine Tante gestorben. Ein Testament hat sie nicht hinterlassen. Da sie nie Kinder hatte und ihre Eltern sowie Geschwister bereits verstorben sind, bin auch ich erbberechtigt. Wird die noch ausstehende, aber noch nicht zur Rückzahlung fällige Darlehensschuld bei der Erbteilung mit meinem Erbanteil ­verrechnet?”

Der Schweizerische Beobachter

Letzter Wille: Testament für die Tante

Für jemand anderen den letzten Willen niederschreiben - geht das wirklich? Nein, damit wäre die Formvorschrift für das handschriftliche Testament nicht erfüllt. Das Zivilgesetzbuch schreibt vor, dass man es selber von Anfang bis Ende von Hand schreibt, datiert und unterzeichnet. Wenn Sie es für die Tante schreiben, wäre es nach deren Tod anfechtbar.

Zivilgesetzbuch

Die Teilung der Erbschaft, Art. 602-619 ZGB

Die letzte Bearbeitung des Erbteilungsrechts im Berner Kommentar ist auf der Grundlage der von Peter Tuor stammenden Erstauflage durch Vito Picenoni geschaffen worden und im Jahre 1964 erschienen. Nunmehr - genau 50 Jahre nach dem wegleitenden Kommentar Tuor/Picenoni - liegt die von Stephan Wolf und teilweise von Martin Eggel als Mitautor verfasste Neukommentierung des ersten und zweiten Abschnittes des Erbteilungsrechtes vor, enthaltend die Erbengemeinschaft und die Teilungsart. Der Inhalt des Bandes beschlägt damit Themen, die in jedem Erbgang bei Vorhandensein einer Mehrheit von Erben - wie es den Regelfall bildet - und im Rahmen der nachfolgenden Auflösung der Erbengemeinschaft aktuell werden und die deshalb auch von hoher praktischer Relevanz sind. 

armutinfo.ch

Steuern für leistungslose Einkommen

In den nächsten 30 Jahren fallen in der Schweiz gigantische Erbschaften an, weil nun die seit den Siebzigerjahren entstandenen hohen Vermögen zur Vererbung ge­langen. Rund 900 Personen werden mehr als 100 Millionen Franken erben. Davon erhalten 120 eine Erbschaft von mehr als einer Milliarde Franken. Leistungslose Einkommen sollen nun besteuert werden, fordert die eidgenössische Erbschaftssteuerreform-Initiative.