«Papa, wo bist du?» (Teil 2)
Ein Vater wird wegen eines veralteten Gutachtens aus der Familie gedrängt – obwohl die Kinder ihn mehr sehen möchten. Die Behörde verweigert weiterhin jedes Gespräch.
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Ein Vater wird wegen eines veralteten Gutachtens aus der Familie gedrängt – obwohl die Kinder ihn mehr sehen möchten. Die Behörde verweigert weiterhin jedes Gespräch.
Erneut haben sich laut Kinderschutzgruppe des Kinderspitals die Verdachtsfälle von Kindsmisshandlungen gehäuft. Vor allem mussten mehr Säuglinge mit Schütteltraumata behandelt werden.
Mit Eltern reden, wenn wir ein problematisches Verhalten bei Eltern oder Kind beobachten oder wenn Mütter und Väter unzufrieden sind und sich beschweren, kann für Bauchschmerzen sorgen. Schwierigen Elterngesprächen würden viele Erzieher*innen am liebsten aus dem Weg gehen, weil sie verunsichern, Angst machen und uns so manches Mal an persönliche Grenzen bringen.
Ruedi Winet war am Aufbau der Jugend- und Erwachsenenschutzbehörde im Kanton Zürich beteiligt und zieht Bilanz.
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der prozessualen Stellung von Minderjährigen im Verwaltungsprozess und arbeitet anhand von drei Praxisfällen deren Partei- und Prozessfähigkeit sowie ihre Parteistellung heraus. Dabei wird namentlich analysiert, welche Prozesse urteilsfähige Minderjährige mit oder ohne Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter selbstständig führen können und in welchen Konstellationen der Minderjährige durch seine Eltern vertreten werden kann.
Eine vom Bund in Auftrag gegebene Umfrage hat gezeigt: die Mandatierung von Angehörigen und nahestehenden Personen als Beistände bewährt sich, birgt jedoch auch Risiken.
Die Mutter eines hirngeschädigten Patienten ist mit ihrer Beschwerde ans Obergericht erfolgreich und darf nun selber die Vertretung ihres Sohnes in medizinischen Fragen übernehmen. Eine von der Kesb eingesetzte Beistandschaft wird beendet.
Die Legitimation der Gemeinde zu einer Beschwerde gegen die Mandatsführung der Beistandsperson gemäss Art. 419 ZGB
Immer wieder gelangen Gemeinden mit Beanstandungen über die Mandatsführung von Beistandspersonen an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Der vorliegende Beitrag untersucht anhand eines Falles, inwieweit die Gemeinden hierzu nach Art. 419 ZGB legitimiert sind. In diesem Rahmen geht der Beitrag auch auf die – haftungsrechtlich bedeutsame – Frage ein, ob das Erwachsenenschutzrecht Schutznormen zu Gunsten Dritter aufweist.
Empirische Untersuchung der Berichterstattung zu Vormundschaftsbehörden und KESB über einen Zeitraum von 10 Jahren (2008-2017)
Mit der Gesetzesrevision vom 01. Januar 2013 wurden die professionellen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) eingeführt, welche das kommunale Laiensystem der Vormundschaftsbehörden (VB) abgelöst haben. Seither sind die neu geschaffenen Behörden, insbesondere in den Medien, wiederholt und stark in Kritik geraten. Primäres Ziel dieser Arbeit ist, einen Forschungsbeitrag zur Darstellung der KESB in der Öffentlichkeit zu leisten und diese mit der Darstellung der einstigen Vormundschaftsbehörden zu vergleichen.
Die Kesb-Initiative kommt nicht zustande: SVP-Nationalrat Pirmin Schwander hat die Unterschriftensammlung abgebrochen.
Empfehlung der KOKES vom September 2019
In der Praxis führen örtliche Zuständigkeitskonflikte verschiedentlich zu erheblichen Problemen, was sich in zeitlichen Verzögerungen und Blockaden von Verfahren oder Übertragungen von Massnahmen auswirkt.
Wenn die Eltern sich bei der Scheidung ums Sorgerecht streiten, kommt es oft zur Funkstille mit den Grosseltern. Oder Oma und Opa wird der Kontakt zu den Enkeln gar verwehrt.
Sozialarbeit in Oesterreich - Zeitschrift für Soziale Arbeit, Bildung und Politik
Erwachsenenschutz // Sexualpädagogik // 100 Jahre Berufsverband
Die Kesb-Gegner um Pirmin Schwander haben sich verrannt: Ihre Initiative kommt zu spät und ist schlecht ausformuliert. Sie reicht nicht einmal aus, um politischen Druck aufzubauen.
Die Kesb-Gegner prüfen, ob eine Vorlage des Bundes für sie eine gangbare Alternative wäre. Zwei Sozialdemokratinnen könnten ihnen dabei helfen.
Der Bundesrat will die einheitliche Anwendung von Bundesrecht im Bereich des Erwachsenenschutzrechts verbessern: Zum einen soll in einer Verordnung die Auskunftspflicht über Schutzmassnahmen durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) klarer geregelt werden. Zum andern sollen die Bestimmungen über die Anlage und Aufbewahrung des Vermögens von Personen mit einem Beistand oder Vormund revidiert werden. An seiner Sitzung vom 27. September 2019 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu den entsprechenden Vorlagen eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis am 17. Januar 2020.
Die 2013 eingeführte Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) und deren Arbeit sind für alle Mitgliederinstitutionen von CURAVIVA Schweiz von grosser Bedeutung. Aufgrund der anfänglichen Schwierigkeiten in der Umsetzung und der, per se, anspruchsvollen Thematik ist die KESB immer wieder mit Kritik konfrontiert.
Im sechsten KESB-Jahr zeigt die Auswertung der Fallzahlen ein positives Gesamtbild: Kommt die Behörde zum Einsatz, arbeitet sie in den meisten Fällen und wo immer möglich mit milden Unterstützungsmassnahmen. Diese fördern die Selbstbestimmung der hilfs-bedürftigen Erwachsenen und die Selbstverantwortung der Eltern von gefährdeten Kindern.
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) hat den Ruf, eine der verhasstesten Behörden der Schweiz zu sein. Tatsächlich hat die Kesb mit schwierigsten Fällen zu tun und bewegt sich in einem Spannungsfeld, das einst als Innenraum der Familie galt. Generelles Kesb-Bashing ist dennoch nicht angebracht.
Der Ombudsmann des «Tages-Anzeigers» musste sich mit einem Artikel befassen, der das Thema Scheidungskinder aufgegriffen hatte. Seine Stellungnahme irritiert.